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Meldewege

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Online über VIS Web

Verbringungsmeldungen an das VIS können im Internet unter der Adresse VIS Web getätigt werden. Mit einer entsprechenden Zugriffsberechtigung (Benutzername und Passwort) können nicht nur Tierverbringungen gemeldet werden, sondern auch sämtliche Betriebsdaten und Meldungen des eigenen Betriebes eingesehen werden.

Dieser Meldeweg bietet den höchsten Bedienungskomfort und ermöglicht eine unmittelbare Prüfung der gemeldeten Daten.

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Meldung mit Fax-Formular

Um Ereignismeldungen, die auf den faxbaren Meldeformularen eingetragen wurden, per Fax an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu senden, verwenden Sie bitte die Nummer +43 (1) 71128-7782.

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Autorisierte Meldestellen

„Autorisierte“ Meldestellen (ATM) helfen den Meldeaufwand für meldepflichtige Betriebe so gering wie möglich zu halten. Wenn Meldungen von einer ATM getätigt werden, entfällt die Meldeverpflichtung für den Herkunfts- und den Bestimmungsbetrieb.

Als „Autorisierte“ Meldestellen kommen insbesondere

  • Organisationen (Zuchtverbände, Erzeugergemeinschaften u.ä.)
  • Viehhändler
  • und Schlachtbetriebe

in Betracht.

Eine "Autorisierte" Meldestelle muss zumindest mittelbar in die zu meldende Verbringung involviert und somit auch im Besitz der meldungsrelevanten Daten sein, die in elektronischer Form über eine definierte Schnittstelle an das Verbrauchergesundheits­informationssystem übermittelt werden.

Sollten Sie Interesse haben, als „Autorisierte“ Meldestelle tätig zu werden, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der VIS-Hotline, welche Ihnen unter der Telefonnummer +43 (1) 71128-8100 von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr gerne zur Verfügung stehen. 

 Gemäß der Novellierung der TKZVO 2009 vom 4. Februar 2011 ist eine Meldung über den Postweg nicht möglich.