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Verbraucher­gesundheits­informationssystem

VIS  ⁄  Datenschutz

Datenschutz

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im VIS gem. Art. 13 DSGVO

Verantwortlich 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
Stubenring 1, 1010 Wien

Telefon: + 43 1 711 00 – 0
E-Mail: post@sozialministerium.gv.at
Webseite: www.sozialministerium.gv.at

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen

Mag. Patrick Rasztovics,
Stubenring 1, 1010 Wien
patrick.rasztovics@sozialministerium.gv.at

Auftragsverarbeiterin 

STATISTIK AUSTRIA

Bundesanstalt Statistik Österreich
Guglgasse 13, 1110 Wien

Telefon: +43 1 711 28-0
E-Mail: office@statistik.gv.at
Website: www.statistik.at

Kontaktdaten der:des Datenschutzbeauftragten der Auftragverarbeiterin 

Datenschutzbeauftragte:r
Bundesanstalt Statistik Österreich
Guglgasse 13, 1110 Wien

E-Mail: dsgvo@statistik.gv.at

Zweck der Verarbeitung von Daten im VIS

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Verbrauchergesundheitsinformationssystems (VIS) gem. §§ 19 iVm. 20 und 21 Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz (KoDiG), BGBl. I Nr. 171/2023 durch die Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Stamm-, Betriebs- und Einzeltierdaten sowie Kontroll- und Probenergebnisse werden zum Zweck der

  • Tierseuchenbekämpfung,
  • Rückverfolgbarkeit von Tierseuchen und Zoonosen, Futtermitteln und Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Rückstandsüberwachung von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen,
  • Gewährleistung einer ausreichenden veterinärpolizeilichen Kontrolle der Tierbestände,
  • Dokumentation der durchgeführten Kontrollen,
  • Risikobewertung,
  • bundeseinheitlichen effizienten Durchführung der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln gemäß § 1 Abs. 1 LMSVG und
  • Qualitätsregelungen gemäß EU-QuaDG

im VIS gespeichert. 

Empfänger:innen von Daten

Die Verarbeitung dient der Zurverfügungstellung jener Informationen, die die zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene benötigen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Weiters werden die Daten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zum Zweck der Risikobewertung und des Risikomanagements zur Verfügung gestellt.

Gesetzliche Grundlagen zum Betrieb des VIS

 Details zu den gesetzlichen Grundlagen des VIS finden Sie hier.

Personenbezogene Daten im VIS

Folgende personenbezogene Daten– sofern vorhanden – werden gespeichert (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge): 

  • Antragsdaten
    Daten über Antragstellung für bzw. Genehmigung von Ausnahmen in der biologischen Produktion; Abgabe von Meldungen oder Erklärungen wie bspw. Tierhaltererklärung 
  • Betriebsdaten
    Betriebstypen, Tierzahlen, Kapazitäten, BIO-Kontrollvertragsdaten, etc.
  • Betriebsstammdaten
    Unternehmensname, Betriebsadresse, Zustelladresse, Rechtsform, Vulgoname, Standorte, Identifikationsnummern (bspw. VIS-Registrierungsnummer, Zulassungsnummer, KUR, Firmenbuchnummer, etc.), Koordinaten
  • BKB-Daten
    Ergebnisse der amtlichen Betreuungs- oder Kontrollbesuche: Untersuchungsort, Bestandsbetrieb, Anzahl Tiere, Kontrollorgan/Probenehmer, Ergebnisse, Feststellungen, etc.
  • Kommunikationsdaten
    Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse
  • Untersuchungsergebnisse/Labordaten
    Ergebnisse amtlicher Probennahmen (Tierkrankheiten, Rückstände, mikrobiologische Fleischuntersuchung, etc.)
  • Ohrmarkenzuordnungen
    von Betrieben mit Schafen und/oder Ziegen
  • Personenstammdaten 
    Vorname, Nachname, Namenszusatz (z.B. junior), akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, der den Betrieben zugeordneten Personen
  • Teilnahmen
    Tiergesundheitsdienst (TGD) Mitgliedschaften, TGD Programme, Bekämpfungs- bzw. Überwachungsprogramme, Agrarmarkt Austria (AMA)
  • Tierstammdaten
    von Tieren mit Einzeltieridentifikation
  • Verbringungsdaten
    von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen
  • Veterinärfälle
    Amtliche weiterführende Aktivitäten in Abhängigkeit vom BKB Ergebnis: 
    Auslöser, Beginn, Ende, Zonen, Maßnahmen, Tiersperre, Betriebssperre
  • Zulassungen
    Zulassung für Tätigkeiten mit tierischen Nebenprodukten, für Tätigkeiten die der Lebensmittelhygiene-Verordnung unterliegen, für den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren oder als geschlossener Betrieb mit tiergesundheitsrechtlichen Vorgaben; tierschutzrechtliche Bewilligungen, etc.

Beauftragte Verarbeitungstätigkeiten

Folgende Datenverarbeitungen werden im Auftrag des BMASGPK von Statistik Austria durchgeführt:

  • Verwaltung der Zugriffsberechtigungen der Meldepflichtigen auf das VIS
  • Verwaltung der Meldeunterlagen 
  • Entgegennahme von Meldungen der Meldepflichtigen (direkt oder indirekt durch autorisierte Meldestellen) gemäß tierartspezifischer Vorgaben
  • Durchführung des Erinnerungs-, Mahn- und Sanktionswesen 
  • Bereitstellung der Funktionalitäten zur Führung eines Bestandsregisters und der Erstellung eines Begleitdokumentes (gemäß TKZVO)
  • Entgegennahme von Eingaben durch amtliche User
  • Bereitstellung von Schnittstellen zur Datenübermittlung, die von folgenden Einheiten genutzt werden: TGD, ALIAS, ELKE, AMA, ÖBSZ, ATM, OMV, ÖFK, AGES (Labor), BIO Kontrollstellen 
  • Nutzung des Registerverbundes (AGWR, LFR, URV) über regelmäßige automatisierte Abgleiche
  • Plausibilisierung und Konsistenzprüfung der gespeicherten und einlangenden Daten
  • Wartung der VIS-relevanten Tätigkeiten eines Betriebes (Kombination von Betriebstypen)
  • Bereitstellung von Daten im Rahmen des Offlineexports für behördlichen User sowie für die AGES 
  • Erstellung von Auswertungen und Analysen (offline, online)
  • Publikation der zugelassenen Betriebe (http://www.statistik.at/ovis/pdf)
  • Nutzung des GIS (Anzeige von Betrieben, BKBs, Veterinärfälle, Zonen)

Weitere Empfänger:innen von Daten

Daten werden gemäß der vorliegenden Rechtsgrundlagen an folgende Benutzer:innengruppen übermittelt: 

  • Agrarmarkt Austria (AMA)
    Für explizit seitens der AMA angeforderte Betriebe im Rahmen der AMA-Förderkontrolle (Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Equiden) werden Tierhaltungsdaten und Verbringungsmeldungen an die AMA übermittelt.
  • Autorisierte Meldestelle (ATM) 
    Alle in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN) veröffentlichten ATM erhalten allfällige Stammdatenänderungen für jene Betriebe, für die Verbringungsmeldungen getätigt werden.
  • Imkerortsgruppen
    Ortsgruppen von Imkerverbänden erhalten Einsichtnahme in die Daten jener Betriebe, denen der Schlüssel der jeweiligen Ortgruppe zugeordnet ist.
  • Labor
    Alle Daten, die auf Probenbegleitscheinen amtlicher Proben aufgedruckt sind, werden elektronisch an das beauftragte Labor übermittelt.
  • Ohrmarkenvergabestelle (OMV)
    Zugelassene OMVs können auf Basis der VIS Registrierungsnummer die Stammdaten eines Betriebes einsehen und Ohrmarkenzuordnungen vornehmen.
  • Ohrmarkenerzeuger (OME)
    Zugelassene OME können auf Basis der VIS Registrierungsnummer die Stammdaten eines Betriebes einsehen.
  • Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV)
    Der QGV kann auf Basis der VIS Registrierungsnummer die Stammdaten seines Mitgliedsbetriebes einsehen.
  • Schlachtbetriebe
    Durch Angabe einer Registrierungsnummer oder einer Ohrmarkennummer können die Stammdaten des Betriebes bzw. des Tieres auf Schlachthöfen aufgerufen werden.
  • Tiergesundheitsdienste (TGD) der Länder
    TGD Tierärzte können Stammdaten ihrer Mitgliedsbetriebe einsehen.

Betroffenenrechte

Auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) stehen natürlichen Personen folgende Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu: Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung (Artikel 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) sowie Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO), sofern diese Rechte aufgrund der rechtlichen Vorgaben im konkreten Fall zum Tragen kommen.

Um diese Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder per Brief an die oben genannte Datenschutzbeauftragte des BMASGPK (Verantwortlicher, Herr Mag. Patrick Rasztovics, Stubenring 1, 1010 Wien, patrick.rasztovics@sozialministerium.gv.at).

Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde

Sollte es Anlass zu Beschwerden wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten geben, so können Sie sich an die österreichische Datenschutzbehörde (Barichgasse 40–42, 1030 Wien; E-Mail: dsb@dsb.gv.at) als Aufsichtsbehörde wenden. Kontaktinformationen finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde unter https://www.dsb.gv.at/kontakt.