Das VIS wird basierend auf dem Animal Health Law (AHL), dem Tierseuchengesetz (TSG) sowie dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit geführt:
Da sowohl ein großer Teil der Betriebe nach beiden Rechtsgrundlagen in ein Register aufzunehmen ist, als auch die verwaltungstechnische Zuständigkeit häufig gemeinsam von der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörde ausgeübt wird, wird die Vereinigungsmenge der Betriebe in einem gemeinsamen Register, dem Verbrauchergesundheitsinformationssystem geführt.
Detaillierte Vorschriften für die Registrierung der Tierhalter finden sich in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung idgF (TKZVO); in dieser sind im §1 Abs.1 sinngemäß unter anderem folgende Anwendungsbereiche festgelegt:
Im § 4 Abs. 1 bzw. 3 werden die erforderlichen Daten zur Registrierung der Tierhaltungen festgelegt. Das entsprechende Registrierungsformular steht Ihnen online zur Verfügung und muss innerhalb von 7 Tagen ab Aufnahme der Tierhaltung ausgefüllt werden. Alternativ kann die Tierhaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden, die die Registrierung im VIS vornimmt.
Für Imker besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Registrierung im VIS von der Ansprechperson der Imker-Ortsgruppe durchgeführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass diese Ansprechperson über eine VIS Zugriffsberechtigung als "Ortsgruppe" verfügt. Mittels einer Änderungsmeldung an den:die VIS Sachbearbeiter:in wird die Prüfung der Daten und die Vergabe einer VIS Registrierungsnummer veranlasst.
Nach Prüfung und Eintrag Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer VIS Registrierungsnummer und den Zugriffsdaten zur VIS Anwendung im Portal der Statistik Österreich am Postweg zugeschickt.
Die Zugriffsdaten benötigen Sie für die
Ebenso wie der Beginn der Tierhaltung ist auch die Aufgabe der Haltung von der verantwortlichen Person (bzw. der Imker-Ortsgruppe) dem Betreiber des VIS bis spätestens 1. April des Folgejahres anzuzeigen (vgl. TKZVO § 4 Abs. 3 und 4).
Auf Basis des § 10 Abs. 4 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) werden im VIS eingetragene und zugelassene Lebensmittelunternehmer geführt. Der Eintrag erfolgt entweder aufgrund
Sie benötigen eine VIS Registrierungsnummer, wenn Sie einen Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle abschließen möchten. Darüber hinaus benötigen Sie Zugriffsdaten, wenn Sie einen Antrag auf Ausfuhrberechtigung stellen oder eine Meldung über den geringfügigen Verkauf biologischer Erzeugnisse durchführen wollen.