Felder mit * sind verpflichtend anzugeben.
Für die Tierarten Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden (Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen) sind im VIS Bewegungsmeldungen einzutragen. Im Fall von Bienen müssen die Bestände zu den beiden Stichtagen sowie die Standorte der Bienenvölker im VIS gemeldet werden. Für die restlichen Tierarten (ausgenommen Rinder) werden Bestandszahlen nur im Rahmen der Jahreserhebung aktualisiert. Darüber hinaus können Sie selbst bei den Stammdaten nur Ihre Erreichbarkeitsdaten ändern – Änderungen von Adressdaten geben Sie bitte per Mail bekannt.