Schweine, Schafe und Ziegen dürfen nicht ohne Begleitdokument (Viehverkehrsschein) von einem Betrieb zum anderen transportiert werden.
Im Begleitdokument sind Angaben zu den verbrachten Tieren (z. B. Rasse, Kategorie, Kennzeichnung), zum Tierschutz (z. B. letzte Fütterung/Tränkung, Transportbeginn) und zum Transport (z. B. Herkunfts-, Bestimmungsbetrieb, Transporteur) verpflichtend anzuführen. Zusätzlich wird durch die Angaben zum Bereich „Tierarzneimittelanwendungen“ den Vorschriften hinsichtlich der Sicherheit des Fleisches in Bezug auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit entsprochen.
Der Herkunftsbetrieb bestätigt, dass jedes angeführte Tier
Darüber hinaus enthalten sowohl die von der AMA angebotenen Begleitdokumente als auch die hier zur Verfügung gestellten Formulare
und entsprechen damit allen rechtlichen Vorgaben.
Für die Erstellung von Begleitdokumenten stehen folgende Formular-Varianten zur Verfügung:
Dieses Formular kann heruntergeladen und mit dem Adobe Acrobat Reader elektronisch ausgefüllt und anschließend gedruckt werden.
Die folgenden Formulare können heruntergeladen und mit dem Adobe Acrobat Reader ausgedruckt werden und sind anschließend mit der Hand auszufüllen.
Für jede Tierart (Schwein, Schaf, Ziege) steht ein eigenes Formular zur Verfügung.
Für eine korrekte Darstellung muss das gewünschte Formular heruntergeladen und mit einem aktuellen PDF-Reader (z. B Adobe Acrobat Reader) geöffnet werden.
Für einen Herkunftsbetrieb besteht die Möglichkeit, das Begleitdokument für die Verbringung von Schweinen, Schafen oder Ziegen aufbauend auf einer Abgangsmeldung über die VIS Anwendung zu erstellen. Dabei werden die in der Abgangsmeldung enthaltenen Informationen, die auch auf dem Begleitdokument aufscheinen müssen, automatisch aus der Meldung übernommen. Für die Erstellung des Begleitdokuments müssen lediglich Ergänzungen eingegeben werden.
Je nach Transportzweck wird das Begleitdokument in mehrfacher Ausführung ausgedruckt; bei der Verbringung zur weiteren „Nutzung“ der Tiere für den Verkäufer (Herkunftsbetrieb), den Käufer (Bestimmungsbetrieb) sowie den Transporteur. Beim Transportzweck „Schlachtung“ wird das Begleitdokument noch zusätzlich für den Klassifizierungsdienst ausgedruckt.
Das im VIS erstellte Begleitdokument kann als Alternative zu den Viehverkehrsscheinen der Agrarmarkt Austria verwendet werden, da es allen inhaltlichen Anforderungen entspricht.