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  VIS  ⁄  Schweine  ⁄  Ereignismeldungen  ⁄  Meldeinhalte und -fristen

Meldeinhalte

  • Meldebetrieb
    Die Registrierungsnummer (LFBIS-Nummer) des Meldebetriebs ist verpflichtend anzugeben. Diese Nummer findet sich bereits auf den personalisierten Meldeunterlagen im Kopfbereich des VIS Meldeformulars. 
  • Meldedatum
    Das Datum der Verbringung muss ebenso angeführt werden.
  • Stückanzahl
    Die Anzahl der verbrachten bzw. geschlachteten Tiere (Schweine, Schafe, Ziegen) die der Untersuchungspflicht unterliegen, ist anzugeben.
  • Meldeereignis
    Das Meldeereignis (Abgang, Zugang, Zugang und Schlachtung, untersuchungspflichtige Schlachtung) ist anzukreuzen.
  • Gegenbetrieb (= Betrieb von dem die Tiere kommen bzw. zu dem die Tiere verbracht werden)
    Vom unmittelbaren Gegenbetrieb ist die Registrierungsnummer (LFBIS-Nummer) verpflichtend anzugeben. Sollte diese nicht bekannt sein, müssen Name und Adresse eingetragen werden.
  • Transporteur
    Der Transport der Tiere kann durch den Meldebetrieb oder den Gegenbetrieb oder durch einen Dritten (z.B. Viehhändler) erfolgen. Es ist die entsprechende Registrierungsnummer anzugeben. Bei Transportfahrzeugen eines ausländischen Transporteurs muß in jedem Fall der Nachname, die PLZ und der Ort sowie das Land dieses Transporteurs angegeben werden.
  • Verbringungen aus innergemeinschaftlichen Staaten nach Österreich
    Die fortlaufende Nummer und der Ausstellungsort der "Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel" ist in der Verbringungsmeldung anzugeben.
  • Verbringungen aus Drittstaaten nach Österreich
     Die fortlaufende Nummer und der Ausstellungsort des gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr (GVDE) istin der Verbingungsmeldung anzugeben.

Meldefristen

Verbringungen von lebenden Schweinen müssen spätestens am siebenten Kalendertag nach deren Durchführung gemeldet werden. Die Meldung von Geburten oder Verendungen von Schweinen ist im VIS nicht vorgesehen.

 Gemäß der Novellierung der TKZVO 2009 vom 4. Februar 2011 ist eine Meldung über den Postweg nicht mehr möglich.