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Einstellung Meldegrund AE

Eine Verbringung von dem:der Tierhalter:in zu einer Privatperson, bei dem das Tier innerhalb von 8 Stunden geschlachtet wird, ist nicht rechtskonform. Aus diesem Grund steht das Meldeereignis AE - Abgang lebender Tiere an den Endverbraucher zur sofortigen Schlachtung nicht mehr zur Verfügung.

Abgangsmeldung

Geben Sie das Meldeereignis AB - Abgang lebender Tiere an, wenn die Tiere Ihren Betrieb verlassen - auch dann, wenn die Tiere auf einen Schlachtbetrieb transportiert werden, dort geschlachtet und anschließend die Schlachtkörper wieder auf Ihren Betrieb zurück gebracht werden (Lohnschlachtung).

Schlachtung

Schlachtungen dürfen ausschließlich in

  • zugelassenen Schlachtstätten
    oder als
  • Hausschlachtung für den ausschließlichen, privaten Eigenbedarf des:der Tierhalter:in am eigenen Betrieb

stattfinden.

Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Abgabe und Schlachtung von Tieren sind unbedingt einzuhalten.

 Lebende Tiere können ausschließlich an Schlachtbetriebe und an registrierte Tierhalter mit entsprechenden Begleitdokumenten / Viehverkehrsscheinen verbracht werden!