Eine Verbringung von dem:der Tierhalter:in zu einer Privatperson, bei dem das Tier innerhalb von 8 Stunden geschlachtet wird, ist nicht rechtskonform. Aus diesem Grund steht das Meldeereignis AE - Abgang lebender Tiere an den Endverbraucher zur sofortigen Schlachtung nicht mehr zur Verfügung.
Geben Sie das Meldeereignis AB - Abgang lebender Tiere an, wenn die Tiere Ihren Betrieb verlassen - auch dann, wenn die Tiere auf einen Schlachtbetrieb transportiert werden, dort geschlachtet und anschließend die Schlachtkörper wieder auf Ihren Betrieb zurück gebracht werden (Lohnschlachtung).
Schlachtungen dürfen ausschließlich in
stattfinden.
Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Abgabe und Schlachtung von Tieren sind unbedingt einzuhalten.
Lebende Tiere können ausschließlich an Schlachtbetriebe und an registrierte Tierhalter mit entsprechenden Begleitdokumenten / Viehverkehrsscheinen verbracht werden!