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Bestandsregister für Schafe oder Ziegen

Inhalte des Bestandsregisters für Schafe oder Ziegen

Die Halter von Schafen oder Ziegen haben in ihr Bestandsregister gemäß TKZVO 2009 idgF innerhalb von sieben Tagen folgende Eintragungen vorzunehmen:

  • Stichtagsbestand vom 1. April:
    • Anzahl der Schafe oder Ziegen – getrennt nach Tierart
    • Anzahl der weiblichen Schafe oder Ziegen, die älter als zwölf Monate sind oder Junge geworfen haben

    Dies ist im Rahmen der VIS-Jahreserhebung (AMA-Tierliste oder Formular der Bundesanstalt Statistik Österreich) anzugeben und scheint in der VIS-Webapplikation unter „Tierhaltungsdaten“ auf.

  • Sämtliche Zu- und Abgänge von Schafen oder Ziegen  – einschließlich der Verendungen – mit nachstehenden Angaben:
    • Anzahl und Tierart (Schaf oder Ziege) der verbrachten Tiere, das Datum und den Grund des Ereignisses (Zugang, Abgang)
    • bei abgehenden Tieren den Namen des Transportunternehmers, das amtliche Kennzeichen des Transportmittels, in dem die Tiere tatsächlich befördert werden, die Registrierungsnummer des Bestimmungsbetriebs sowie dessen Name und Adresse
    • Für das Bestandsregister ist es auch möglich, diese Daten über das Begleitdokument aufzubewahren, sofern es alle geforderten Angaben enthält.
    • bei zugehenden Tieren die Registrierungsnummer des Herkunftsbetriebs sowie dessen Name und Adresse und das Begleitdokument
  • Ohrmarkennummern, die am Betrieb eingezogen wurden sowie das Geschlecht des gekennzeichneten Tieres
    (gegebenenfalls Angabe über den Ersatz von Ohrmarken oder elektronischen Kennzeichen)

Online-Führung des Bestandsregisters für Schafe oder Ziegen

Seit Februar 2007 steht Schaf- oder Ziegenhaltern die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Bestandsregister online über das VIS zu führen. Da in der TKZVO 2009 idgF keine Vorgabe zur Form des Bestandsregisters festgelegt ist, ist dessen Online-Führung nicht verpflichtend, sondern optional. Das Bestandsregister kann demnach auch manuell geführt werden. 
Die Möglichkeit zur Online-Führung des Bestandsregisters für Schafe oder Ziegen im VIS berücksichtigt bereits alle Anforderungen, die durch die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1560/2007) ab 1. Jänner 2010 entstehen.

Schaf- oder Ziegenhalter, die über keinen persönlichen Online-Zugang zum VIS verfügen, können diesen über eine VIS Benutzerregistrierung anfordern.