Die Halter von Schafen oder Ziegen haben in ihr Bestandsregister gemäß TKZVO 2009 idgF innerhalb von sieben Tagen folgende Eintragungen vorzunehmen:
Dies ist im Rahmen der VIS-Jahreserhebung (AMA-Tierliste oder Formular der Bundesanstalt Statistik Österreich) anzugeben und scheint in der VIS-Webapplikation unter „Tierhaltungsdaten“ auf.
Seit Februar 2007 steht Schaf- oder Ziegenhaltern die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Bestandsregister online über das VIS zu führen. Da in der TKZVO 2009 idgF keine Vorgabe zur Form des Bestandsregisters festgelegt ist, ist dessen Online-Führung nicht verpflichtend, sondern optional. Das Bestandsregister kann demnach auch manuell geführt werden.
Die Möglichkeit zur Online-Führung des Bestandsregisters für Schafe oder Ziegen im VIS berücksichtigt bereits alle Anforderungen, die durch die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1560/2007) ab 1. Jänner 2010 entstehen.
Schaf- oder Ziegenhalter, die über keinen persönlichen Online-Zugang zum VIS verfügen, können diesen über eine VIS Benutzerregistrierung anfordern.