VIS Logo

Verbraucher­gesundheits­informationssystem

Logo Ovis Information Tierart Schafe und Ziegen
© Foto: V&P Photo Studio/stock.adobe.com
×
  VIS  ⁄  Schafe und Ziegen  ⁄  Meldungen  ⁄  Meldeinhalte & -fristen

Meldeinhalte

  • Meldebetrieb
    Die Registrierungsnummer (LFBIS-Nummer) des Meldebetriebs ist verpflichtend anzugeben.
  • Meldedatum
    Das Datum der Verbringung muss ebenso angeführt werden
  • Stückanzahl
    Die Anzahl der verbrachten bzw. geschlachteten Tiere (Schweine, Schafe, Ziegen) die der Untersuchungspflicht unterliegen, ist anzugeben
  • Meldeereignis
    Das Meldeereignis (Abgang, Zugang, Zugang und Schlachtung, untersuchungspflichtige Schlachtung) ist anzukreuzen
  • Bestimmungsbetrieb
    Vom unmittelbaren Bestimmungsbetrieb ist die Registrierungsnummer (LFBIS-Nummer) verpflichtend anzugeben. Sollte diese nicht bekannt sein, müssen Name und Adresse angegeben werden.
  • Transporteur
    Bei allen Transportfahrzeugen eines österreichischen Transporteurs ist dessen Registrierungsnummer anzugeben. Bei Transportfahrzeugen eines ausländischer Transporteurs muß in jedem Fall das  Land, der Nachname, die PLZ und der Ort dieses Transporteurs angegeben werden.
  • Verbringungen aus innergemeinschaftlichen Staaten nach Österreich
    Die fortlaufende Nummer und der Ausstellungsort der "Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel" ist anzugeben.
  • Verbringungen aus Drittstaaten nach Österreich
     Die fortlaufende Nummer und der Ausstellungsort des gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr (GVDE) ist anzugeben.

Meldefristen

Ereignisse, die Schafe oder Ziegen betreffen, müssen spätestens am siebenten Kalendertag nach Eintritt gemeldet werden.