Grundsätzlich ist die routinemäßige Anbindung biologisch gehaltener Tiere untersagt bzw. nur im Rahmen der Durchführung tiergesundheitlicher Maßnahmen oder im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung erlaubt. Sollte eine Haltung von Rindern in Gruppengrößen, die den Verhaltensbedürfnissen entspricht, nicht möglich sein, kann von der zuständigen Behördedie zeitlich begrenzte Anbindung genehmigt werden.
Der Antrag an die zuständige Behörde ist im VIS zu stellen.
Als Richtwert für die Gruppengröße wird der Durchschnittsbestand eines Kalenderjahres herangezogen:
Wird die Genehmigung für die temporäre Anbindehaltung erteilt, sind folgende Bedingungen einzuhalten:
Sowohl Bestandsober- als auch Höchstgrenze gelten für den Hauptbetrieb inklusive allfällig vorhandener Teilbetriebe.
Weitere Informationen finden Sie in den Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung des temporären Tierzugangs.