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Verbraucher­gesundheits­informationssystem

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Allgemeines

Rechtsgrundlagen für das VIS

Das VIS wird basierend auf dem Animal Health Law (AHL), dem Tierseuchengesetz (TSG) sowie dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit geführt:

  • gemäß TSG müssen natürliche oder juristische Personen, die Tiere, die von im TSG genannten Krankheiten betroffen sein können, halten, in ein Register aufgenommen werden.  
  • gemäß LMSVG müssen Betriebe, die als Lebensmittelunternehmer dem LMSVG unterworfen sind, in einem Register geführt werden.
    Der Begriff des Lebensmittelunternehmers wird dabei sehr weit gesteckt und umfasst Betriebe von der Primärproduktion über alle Be- und Verarbeitungsschritte sowie alle Handelsstufen bis hin zum Verkauf an den Endverbraucher.

Da sowohl ein großer Teil der Betriebe nach beiden Rechtsgrundlagen in ein Register aufzunehmen ist, als auch die verwaltungstechnische Zuständigkeit häufig gemeinsam von der  Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörde ausgeübt wird, wird die Vereinigungsmenge der Betriebe in einem gemeinsamen Register, dem Verbrauchergesundheitsinformationssystem geführt.

Registrierung von Tierhaltern

Detaillierte Vorschriften für die Registrierung der Tierhalter finden sich in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung idgF (TKZVO); in dieser sind im §1 Abs.1 sinngemäß unter anderem folgende Anwendungsbereiche festgelegt:

  • Die Kennzeichnung, Registrierung und Verbringungsmeldung von Schweinen, Schafen und Ziegen
  • Die Registrierung von Equiden-, Kamel-, Farmwild-, Geflügel- und Kaninchenhaltungen
  • Die Registrierung von Imkern und Bienenständen
  • Die Identifizierung von Equiden 

Aufnahme der Tierhaltung

Im § 4 Abs. 1 bzw. 3 werden die erforderlichen Daten zur Registrierung der Tierhaltungen festgelegt. Das entsprechende Registrierungsformular steht Ihnen online zur Verfügung und muss innerhalb von 7 Tagen ab Aufnahme der Tierhaltung ausgefüllt werden. Alternativ kann die Tierhaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden, die die Registrierung im VIS vornimmt.

Für Imker besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Registrierung im VIS von der Ansprechperson der Imker-Ortsgruppe durchgeführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass diese Ansprechperson über eine VIS Zugriffsberechtigung als "Ortsgruppe" verfügt. Mittels einer Änderungsmeldung an den:die VIS Sachbearbeiter:in wird die Prüfung der Daten und die Vergabe einer VIS Registrierungsnummer veranlasst.

Nach Prüfung und Eintrag Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer VIS Registrierungsnummer und den Zugriffsdaten zur VIS Anwendung im Portal der Statistik Österreich am Postweg zugeschickt. 

Die Zugriffsdaten benötigen Sie für die

  • Meldung von Verbringungen von Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden,
  • Meldung von Bienenbeständen und -standorten,
  • Erstellung von Anträgen (Ausnahmegenehmigungen von den Produktionsvorschriften für die biologische Produktion, Alm-hHaltung von Schweinen)
  • Bekanntgaben (Auslauf- und Offenstallhaltung) und
  • Durchführung einer Meldung (Meldung des geringfügigen verkaufs biologischer Erzeugnisse).

Aufgabe der Tierhaltung

Ebenso wie der Beginn der Tierhaltung ist auch die Aufgabe der Haltung von der verantwortlichen Person (bzw. der Imker-Ortsgruppe) dem Betreiber des VIS bis spätestens 1. April des Folgejahres anzuzeigen (vgl. TKZVO § 4 Abs. 3 und 4).

Registrierung von Lebensmittelunternehmern

Auf Basis des § 10 Abs. 4  Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) werden im VIS eingetragene und zugelassene Lebensmittelunternehmer geführt. Der Eintrag erfolgt entweder aufgrund

  • des ÖNACE-Codes im Unternehmensregister,
  • der Veranlassung durch die zuständige Lebensmittelaufsichts- oder Veterinärbehörde,
  • der Veranlassung durch das Unternehmen selbst.  

Sie benötigen eine VIS Registrierungsnummer, wenn Sie einen Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle abschließen möchten. Darüber hinaus benötigen Sie Zugriffsdaten, wenn Sie einen Antrag auf Ausfuhrberechtigung stellen oder eine Meldung über den geringfügigen Verkauf biologischer Erzeugnisse durchführen wollen.