Meldungen
Meldegründe
Aus folgenden Gründen hat der:die Halter:in von Equiden ein Ereignis im VIS bekannt zu geben:
- Zugang eines Tieres mit Aufenthalt von länger als 30 Tagen
Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Registrierung des:der Halters:in bereits auf dem Betrieb befinden, müssen mit einer Zugangsmeldung nachgemeldet werden! - Abgang eines Tieres für die Dauer von länger als 30 Tagen
- Verendung des Tieres
Von der Meldungsverpflichtung ausgenommen sind
- Equiden, die an Wettbewerben, Rennen, Tierschauen, Trainings oder Holzrückeinsätzen teilnehmen, und
- weibliche Zuchtequiden,
jeweils für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen, sowie
- die Haltung männlicher Zuchtequiden während der Zuchtsaison.
Meldefristen
Die Meldung ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Ereignis durchzuführen.
Meldeinhalte
Für die Meldung sind folgende Informationen erforderlich:
- Tieridentifikation
Die UELN des Tieres ist anzugeben. Die Stammdaten (Geschlecht, Tierart bzw. Rasse, Geburtsdatum) werden anhand der Tieridentifikation aus der EQDB abgerufen.
Voraussetzung für die Durchführung einer Ereignismeldung im VIS ist demnach die Existenz einer UELN in der EQDB. - Meldeereignis
Das Meldeereignis (Abgang, Zugang, Verendung) ist anzukreuzen - Ereignisdatum
Das Datum des Ereignisses muss ebenso angeführt werden
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Bewegungsmeldungen finden Sie hier.