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Ortsgruppen

Imkervereine bzw. Imker Ortsgruppen können Ihre Mitglieder bei der Dateneingabe im VIS unterstützen. Die Imker und Imkerinnen müssen dafür der Ansprechperson der Ortsgruppe Ihre Zustimmung geben. Die Ansprechperson beantragt beim VIS eine Zugriffsberechtigung als "Ortsgruppe" und gibt bekannt, für welche Mitglieder Sie die Daten verwalten darf. Bei diesen Imkern und Imkerinnen wird der "Ortsgruppenschlüssel" aktiviert, das bedeutet, dass die Ansprechperson der Ortsgruppe diese Betriebe im VIS einsehen und die Daten bearbeiten kann.

Von Ortsgruppen häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich müssen alle Imker:innen - unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft - im VIS eingetragen werden. Die Ansprechperson einer Ortsgruppe kann einen Imker bzw. eine Imkerin im VIS neu anlegen und bei der erforderlichen Änderungsmeldung anführen, dass der Imker die Datenwartung selbst übernimmt und persönliche Zugriffsdaten an ihn bzw. an sie zugeschickt werden sollen.

Neu angelegte Imker bzw. Imkerinnen haben vor deren Datenprüfung im VIS eine vorläufige (=temporäre) Registrierungsnummer, die mit X... beginnt. Nach erfolgreicher Prüfung und Aufnahme wird eine reguläre Registrierungsnummer (7 stellige Zahl) für den Betrieb vergeben. Erfolgt die Neuanlage einer Imkerei durch die Ansprechperson der Ortsgruppe wird üblicher Weise bei dieser Imkerei der Ortsgruppenschlüssel (ORG1234) aktiviert und scheint bei den Stammdaten des Betriebes unter dem Punkt "Alternative Identifikationsnummern" auf. Der Ansprechperson wird im Menüpunkt BETRIEBSSUCHE - Betriebsliste die Liste aller Imkereien angezeigt, auf die sie zugreifen darf.

Beginnt ein:eine Landwirt:in, der:die bereits eine Registrierungs- (LFBIS) Nummer besitzt, mit der Bienenhaltung, ist dies per Mail (vis@statistik.gv.at) mitzuteilen. Ein Sachbearbeiter bzw. eine Sachbearbeiterin aktiviert den Betriebstyp „Bienen“ bei der landwirtschaftlichen Nummer und der Ortsgruppenschlüssel wird zugeordnet. Es ist in solchen Fällen keine Anlage eines neuen (= temp.) Betriebes notwendig.

Spätestens nach 30 Tagen ab dem Zeitpunkt zu dem der Imkereibetrieb in der Liste angezeigt wird, müssen die Bienen-Standorte direkt im VIS eingetragen werden. Die verantwortliche Person der Imkerei ist für die zeitgerechte Datenweitergabe und die Ansprechperson der Ortsgruppe für die unverzügliche Eingabe ins VIS verantwortlich.

Bei laufenden Meldungen ist zwischen Informationen zu Bienenstandorten und Informationen zu Bienenbeständen zu unterscheiden

Bienenstandorte müssen jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach deren Einrichtung im VIS erfasst werden. Dies ist vor allem bei Wanderimkern von Bedeutung. Auch für Standorte, die nur kurzzeitig benützt werden (z.B. Aufstellen von Ablegern) bzw. für Jungimker, die unterjährig mit der Bienenhaltung beginnen, gilt dieselbe Frist.

Die Eingabe der Anzahl der Bienenvölker im VIS erfolgt zu zwei in der Tierkennzeichnungsverordnung festgelegten Stichtagen. Das aktuelle Datum wird im VIS automatisch angezeigt und kann von der Ansprechperson nicht durch ein anderes Datum überschrieben werden. 
31. Oktober: dieser Stichtag repräsentiert die Anzahl der Bienenvölker, die eingewintert werden.
30. April: dieser Stichtag repräsentiert die Anzahl der Bienenvölker, die ausgewintert werden. Aufgrund von  Witterungsunterschieden innerhalb Österreichs kann die tatsächliche Aus- bzw. Einwinterung auch früher oder später stattfinden. Die festgelegten Datum gelten als „Durchschnittsdatum“.
Zu beachten ist für beide Stichtage, Einträge können innerhalb von 2 Monaten nach den Stichtagen jedoch nicht davor gemacht werden.

Für einen:eine Imker:in, der:die Bienenvölker bewirtschaftet jedoch zum Stichtag keine Völker hat, muss dennoch ein Stichtagsbestand von "Null" im VIS eingetragen werden. Der Standort kann aufrecht bleiben und muss nicht inaktiviert werden.
Die Angabe von Durchschnittsbeständen ist nicht erforderlich.
Sollte sich der Bestand gegenüber dem letzten Stichtag nicht verändert haben, muss dennoch zum aktuellen Stichtag die Anzahl der Völker erneut eingetragen (bestätigt) werden. Nur so ist erkennbar, dass die Eingabe nicht übersehen wurde.
Für Jungimker:innen, die nach der Eingabefrist für einen Stichtag mit der Imkerei beginnen, ist zwar der Standort der Bienen innerhalb von 7 Tagen einzutragen. Die Anzahl der Völker kann jedoch erst zum nächsten Stichtag angegeben werden.

Die verantwortliche Person der Ortsgruppe kann unter dem Menüpunkt „Tierhaltungsdaten“, durch klicken auf den Button Tierhaltung aufgeben das Ende der Bienenhaltung eintragen. In diesem Fall kann die Ansprechperson auch weiterhin auf die Daten des Imkers zugreifen. Falls die Bienenhaltung wieder aufgenommen wird, kann dies durch die Erstellung einer Änderungsmeldung an den Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin bekanntgeben werden. Die Haltung wird vom VIS Sachbearbeiter/von der VIS Sachbearbeiterin wieder aktiviert und es kann wie gewohnt die Anzahl der Völker eintragen bzw. vorhandene Bienenstandorte wieder reaktiviert werden.

Sollte ein:eine Imker:in aus der Ortsgruppe austreten und/oder die Wartung seiner:ihrer Daten selbst übernehmen, kann der Ortsgruppenschlüssel beendet werden indem man auf das Bleistiftsymbol vor dem Ortsgruppenschlüssel klickt und ein ENDEDATUM einträgt. Nach Beendigung des Ortsgruppenschlüssels wird dieser Betrieb für die Ansprechperson nicht mehr in der Liste angezeigt. Die Ansprechperson kann nicht mehr auf den Betrieb zugreifen, das bedeutet, dass eventuelle Änderungsmeldungen (Informationen an den:die Sachbearbeiter:in) davor eingetragen werden müssen.