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VIS Jahreserhebung zum Stichtag 1. April

Zum Zwecke der laufenden Aktualisierung der Stamm- und Betriebsdaten wird einmal jährlich für Betriebe mit Schweinen, Schafen und/oder Ziegen eine VIS-Jahreserhebung durchgeführt. Gemäß TKZVO 2009 idgF müssen sowohl die VIS-Jahreserhebung, als auch die Meldungen zu Verbringungen und untersuchungspflichtigen Schlachtungen von Tieren durchgeführt werden.

Betriebe mit einem AMA Mehrfachantrag

Für landwirtschaftliche Betriebe, die einen Mehrfachantrag Flächen an die Agrarmarkt Austria stellen, ist diese Erhebung mit dem Ausfüllen der Tierliste erledigt.

Betriebe, die im aktuellen Jahr keinen Mehrfachantrag Flächen mehr stellen, bekommen im Laufe des Jahres ein Schreiben mit der Auffoderung den e-Quest Fragebogen zu befüllen zugeschickt.

Betriebe ohne AMA Mehrfachantrag

Meldepflichtige Betriebe, die keinen Mehrfachantrag Flächen stellen, werden von der Bundesanstalt Statistik Österreich angeschrieben und müssen die VIS Jahreserhebung elektronisch, direkt im Portal der Statistik Österreich, erledigen.

Das e-Quest Meldeformular enthält neben den Stammdaten alle aktiven Tierhaltungen des Betriebes. Im Rahmen der Jahreserhebung sind Stammdatenänderungen (v.a. auch der Erreichbarkeitsdaten) und alle Tierzahlen zum Stichtag 1. April sowie etwaige Beendigungen von Tierhaltungen zu melden.

Sollten zum 1. April keine Tiere einer aktiven Tierart am Betrieb sein, aber im Laufe des Jahres welche eingestellt werden, muss der Durchschnittsbestand angeben werden.

Die Anzahl der Tiere, die im Zeitraum der letzten 12 Monate am Betrieb, ausschließlich für den Eigenbedarf geschlachtet (=Hausschlachtungen) wurden, sind ebenfalls in diesem Formular einzutragen.