Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen
Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS einzutragen
Imker bzw. Imkerinnen, deren Meldungen über die Ortsgruppe erfolgt, in denen sie organisiert sind, haben dafür zu sorgen, dass die Informationen zeitgerecht an die Ortsgruppe weitergegeben werden.