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Bienen Stichtagserhebung

Meldung der Bienenvölker zu den Stichtagen

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienen­stöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen

  • 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und
  • 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.

Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS einzutragen

Imker bzw. Imkerinnen, deren Meldungen über die Ortsgruppe erfolgt, in denen sie organisiert sind, haben dafür zu sorgen, dass die Informationen zeitgerecht an die Ortsgruppe weitergegeben werden.