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Nutztierhaltung

Rinder

Die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wird durch die Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008, BGBL. II Nr. 201/2008 geregelt. Die Registrierung erfolgt in der Rinderdatenbank, die in der AMA (Agrarmarkt Austria) geführt wird. Verbringungsdaten und Bestandsdaten von Rindern werden im VIS tagesaktuell übernommen.

Andere Nutztiere

Halter von Geflügel, Farmwild, Kamelen oder Kaninchen haben sich innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Aufnahme der Haltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Es sind Angaben zu den persönlichen Daten des Tierhalters, zur Adresse, der Rechtsform des Betriebes und den Kommunikationsdaten zu machen. Durch die Behörde erfolgt die Registrierung im VIS.

Alternativ dazu kann zur Registrierung das online Formular verwendet werden. 

Die Aufgabe der Tierhaltung muss bis längstens 1. April des Folgejahres bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.

 

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Geflügel

Dazu zählen alle Vögel - außer Strauße -, die zur Erzeugung von Fleisch oder Konsumeiern, zur Herstellung anderer Produkte, zur Wiederaufstockung von Federwildbeständen oder im Rahmen eines Zuchtprogrammes zur Erzeugung dieser Vogelkategorien in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

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Farmwild

Dazu zählen wiederkäuende Wildklauentiere (Rotwild, Damwild,....), Wildschweine und Strauße (Afrikanische Strauße, Emus, Nandus, Kasuare und Kiwis), wenn diese auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (zumeist in Gattern) wie Haustiere in Gefangenschaft gehalten, gezüchtet oder zum Zweck der Fleischgewinnung getötet werden.

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Kamele

Dazu zählen Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas sowie Dromedare (einhöckriges Kamel) und Trampeltiere (zweihöckriges Kamel) die als Haustiere gehalten werden.

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Kaninchen

Hauskaninchen soweit sie für die Erzeugung von Fleisch, das in Verkehr gebracht werden soll, gehalten oder gezüchtet werden.