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Heimtierhaltung

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Für die Halter von Schweinen als Heimtiere (als Gefährte oder aus Interesse am Tier im Haushalt des Tierhalters gehaltene Schweine) gilt, dass Sie sich mit Name und Adresse innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Haltung im VIS registrieren lassen müssen.

Weiters müssen die Tiere so früh wie möglich, spätestens aber im Alter von drei Monaten dauerhaft gekennzeichnet werden.

Die Ausnahme (der Heimtierhaltung) kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die Tiere dürfen nicht von einer Person gehalten werden, die einen Betrieb hat, in dem auch andere Klauentiere gehalten werden.
  2. die Tiere dürfen keinen Kontakt mit Klauentieren haben, die nicht als Heimtiere im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung gehalten werden.
  3. die Tiere sind nicht für die Schlachtung oder den innergemeinschaftlichen Handel (Verbringung innerhalb der Europäischen Union) bestimmt und
  4. die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Tiere aus verschiedenen Herkünften zusammentreffen, teil.

Schweine, die als Zirkustiere verwendet werden, müssen bei der Behörde registriert sein.