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Verbraucher­gesundheits­informationssystem

VIS  ⁄  Datenschutz

Datenschutz

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
im Rahmen des Verbrauchergesundheitsinformationssystems (VIS)

(gemäß Art. 13 DSGVO)

Mit dieser Kurzinfo werden von Seiten des Sozialministeriums (BMSGPK) als Verantwortlichem im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) die wichtigsten Informationen zur Datenverarbeitung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) zusammengefasst.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgt im Auftrag der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 

Gesetzliche Grundlagen zum Betrieb des VIS

Auf Grundlage der §§ 20 und 21 des Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetzes 2023 sind im VIS Betriebe, die dem Veterinär-, dem Tierschutz-, dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz oder dem EU-Qualitätsregelungendurchführungsgesetz unterworfen sind, mit Stamm- und Betriebsdaten gespeichert. 

Der Verarbeitungszweck ist die Zurverfügungstellung jener Informationen, die die zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene benötigen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Weiterer Zweck ist die Zurverfügungstellung von Informationen zum Zweck der Risikobewertung und des Risikomanagements an die AGES.

Personenbezogene Daten im VIS

Folgende Ihrer Daten werden verarbeitet: Familienname, Vorname, Titel, Geschlecht, Namenszusatz (zum Beispiel Junior), Geburtsdatum, Kommunikationsdaten: Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Betriebsadresse, Zustelladresse (sofern die Betriebsadresse nicht mit dieser ident ist)
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten betrifft Tierhalter, Betriebsinhaber, sowie bei juristischen Personen die persönlichen Daten der zur Vertretung nach außen berufenen Person bzw. der Ansprechperson sowie, falls vorhanden, Firmenbezeichnung und Firmenbuchnummer oder Vereinsbezeichnung und Vereinsregisternummer.

Betroffenenrechte

  • Die Informationspflicht trifft den Verantwortlichen, wurde aber in Bezug auf die Daten im VIS gesetzlich ausgeschlossen, ebenso das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht (2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018). Diese Einschränkungen der Rechte wurden aufgrund der Bedeutung der Datensammlung und –verarbeitung für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit festgelegt.
  • Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft durch den Verantwortlichen über sie betreffende verarbeitete personenbezogene Daten.
  • Recht auf Berichtigung: Betroffene Personen haben das Recht vom Verantwortlichen die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Gilt im Falle der personenbezogenen Daten im VIS nicht, da rechtliche Verpflichtungen zur Verarbeitung und Speicherung bestehen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen zu erhalten (wenn automatisiert möglich).

Der für das BMSGPK zuständige Datenschutzbeauftragte ist unter der Anschrift des BMSGPK (Stubenring 1, 1010 Wien) und per E-Mail (florian.reininger@sozialministerium.at) erreichbar.

Personenbezogene Daten stehen den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene zur Verfügung und werden an den Fachbereich „Integrative Risikobewertung, Daten und Statistik“ der AGES weitergeleitet.

Zusätzlich werden Daten an folgende Benutzergruppen übermittelt:

EmpfängerBeschreibung
„Autorisierte“ Meldestelle (ATM)Alle in den AVN veröffentlichten ATM erhalten allfällige Stammdatenänderungen für jene Betriebe, für die Verbringungsmeldungen getätigt werden.
LaborAlle Daten, die auf Probenbegleitscheinen amtlicher Proben aufgedruckt sind, werden elektronisch an das beauftragte Labor übermittelt.
Ohrmarkenvergabestelle (OMV)Zugelassene OMVs können auf Basis der VIS Registrierungsnummer die Stammdaten eines Betriebes einsehen und Ohrmarkenzuordnungen vornehmen.
Ohrmarkenerzeuger (OME)Zugelassene OME können auf Basis der VIS Registrierungsnummer die Stammdaten eines Betriebes einsehen.
Agrarmarkt Austria (AMA)Für explizit angeforderte Betriebe (Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen) werden Tierhaltungsdaten und Verbringungsmeldungen an die AMA übermittelt.
SchlachtbetriebeDurch Angabe einer Registrierungsnummer oder einer Ohrmarkennummer können die Stammdaten des Betriebes bzw. des Tieres auf Schlachthöfen aufgerufen werden.
Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV)Der QGV kann auf Basis der VIS Registrierungsnummer die Stammdaten eines Betriebes einsehen.
Tiergesundheitsdienst (TGD)TGD Tierärzte können Stammdaten ihrer Mitgliedsbetriebe einsehen.

Die gesamte EU-Verordnung findet sich im Webangebot der Europäischen Union

Betroffene Personen haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at) ausüben.