Im Begleitdokument sind Angaben zu den verbrachten Tieren (z. B. Kategorie, Kennzeichnung), zum Tierschutz (z. B. letzte Fütterung/Tränkung, Transportbeginn) und zum Transport (z. B. Herkunfts-, Bestimmungsbetrieb, Transporteur) verpflichtend anzuführen. Zusätzlich wird durch die Angaben zum Bereich „Tierarzneimittelanwendungen“ den Vorschriften hinsichtlich der Sicherheit des Fleisches in Bezug auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit entsprochen.
Der Herkunftsbetrieb bestätigt, dass jedes angeführte Tier
Das Formular für die Erstellung eines Begleitdokument finden Sie hier.
Für einen Herkunftsbetrieb besteht die Möglichkeit, das Begleitdokument für die Verbringung von Schweinen aufbauend auf einer Abgangsmeldung über die VIS-Webapplikation zu erstellen. Dabei werden die in der Abgangsmeldung enthaltenen Informationen, die auch auf dem Begleitdokument aufscheinen müssen, automatisch aus der Meldung übernommen. Für die Erstellung des Begleitdokuments müssen lediglich Ergänzungen eingegeben werden.
Je nach Transportzweck wird das Begleitdokument in mehrfacher Ausführung ausgedruckt; bei der Verbringung zur weiteren „Nutzung“ der Tiere für den Verkäufer (Herkunftsbetrieb), den Käufer (Bestimmungsbetrieb) sowie den Transporteur. Beim Transportzweck „Schlachtung“ wird das Begleitdokument noch zusätzlich für den Klassifizierungsdienst ausgedruckt.
Das im VIS erstellte Begleitdokument kann als Alternative zum SUS-Lieferschein der Agrarmarkt Austria verwendet werden, da es allen inhaltlichen Anforderungen entspricht.