Die Haltung von Equiden ist gem. Tierseuchengesetz (TSG) binnen 7 Tagen ab Aufnahme zu melden!
Sollten Sie noch keine VIS Regsitrierungsnummer haben, erfolgt die Registrierung entweder
Nach Prüfung und Eintrag Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer VIS Registrierungsnummer und den Zugriffsdaten zur VIS Anwendung im Portal der Statistik Österreich am Postweg zugeschickt.
Sind Sie bereits als Tierhalter im VIS registriert und benötigen lediglich Zugriffsdaten für die Meldung von Verbringungen von Equiden, können Sie diese online via Webformular unter Angabe Ihrer VIS- bzw. LFBIS-Nummer anfordern.
Bereits auf dem Betrieb aufhältige Tiere müssen mit einer Zugangsmeldung nachgemeldet werden. Dabei ist das tatsächliche Zugangsdatum so genau als möglich anzugeben.
Der Eintrag dieser Zugangsmeldungen wird ab 20. Juni 2022 in der VIS Anwendung möglich sein und muss bis zum Jahresende 2022 erledigt werden!