Schweine › Tierkennzeichnung
Die Kennzeichnung von Schweinen erfolgt mittels
- Ohrmarke
- Tätowierstempel (gemäß den Vorgaben des TKZVO 2009 idgF)
Ohrmarke
Alle Schweine, die im Inland geboren werden, müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch vor dem erstmaligen Verlassen des Geburtsbetriebes mit einer Ohrmarke gekennzeichnet werden.
Eine Ausnahme besteht bei Geburtsbetrieben, von denen Schweine direkt zur Schlachtung verbracht werden. In diesem Fall ist die Kennzeichnung lediglich mit einem Tätowierstempel ausreichend.
Ohrmarken können bei den Ohrmarkenerzeugern oder über Erzeugergemeinschaften bestellt werden.
Tätowierstempel
Jedes Schwein, das zur Schlachtung zu einem anderen Betrieb verbracht wird, muss mit einem Tätowierstempel gekennzeichnet werden.
Diese Kennzeichnung muss spätestens 30 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung erfolgen (Ausnahmen: Not- und Sonderschlachtungen).