Schweine › Minischweine

Die Haltung von Minischweinen als Heimtiere muss im VIS registriert werden.

Minischweine sind Schweine, die rassebedingt als ausgewachsene Tiere ein Körpergewicht von 120 kg nicht überschreiten.

Registrierung

Innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Haltung muss die Registrierung im VIS erfolgen.

Registrierung Tierhaltung


Kennzeichnung

Die Tiere müssen so früh wie möglich, spätestens aber im Alter von 3 Monaten dauerhaft gekennzeichnet werden.

Ohrmarkenvergabe

Alternative Kennzeichnungen müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden.


Wann gilt ein Schwein als Heimtier / Hobbyschwein?

Diese 4 Voraussetzung müssen erfüllt sein:

  • Die Tiere dürfen nicht von einer Person gehalten werden, die 
    • einen Betrieb hat, in dem auch andere Klauentiere gehalten werden
    • mit einer Person, die einen Betrieb hat, in dem Klauentiere gehalten werden, in Hausgemeinschaft lebt, selbst wenn diese Betriebe räumlich getrennt wären;
  • Die Tiere dürfen keinen Kontakt mit Klauentieren haben, die nicht als Heimtiere gehalten werden (im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 idfF).
  • Die Tiere sind nicht für die Schlachtung oder den innergemeinschaftlichen Handel (Verbringung innerhalb der Europäischen Union) bestimmt.
  • Die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Tiere aus verschiedenen Herkünften zusammentreffen, teil.

Zirkustiere

Schweine, die als Zirkustiere genutzt werden, müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt / Amtstierärztin) registriert sein.