Schweine › Meldungen
Lebende Schweine dürfen ausschließlich an registrierte schweinehaltende Betriebe oder an Schlachtbetriebe, mit entsprechendem Begleitdokument, abgegeben werden.
Meldewege
VIS Anwendung
Über die VIS Anwendung können Meldungen online im Internet durchgeführt werden. Die Zugriffsdaten (Anmeldename und Passwort) erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung zugestellt.
Damit können Zugänge, Abgänge und Schlachtungen gemeldet werden und sämtliche Betriebsdaten des eigenen Betriebes eingesehen werden.
Fax-Meldeformulare
Alternativ können Meldungen mittels personalisierten Fax-Meldeformulare erfolgen. Die Fax-Meldeformulare werden per Post zugestellt.
Alle Fax-Meldeformulare sind tierart- und betriebsspezifisch und enthalten personalisierte Daten. Daher können diese nur für eine entsprechende Tierart und vom jeweiligen Betrieb verwendet werden.
Für eine automatisierte Erfassung ist es wichtig die Formulare vollständig und mittels Fax an das VIS unter +43 1 71128-7782 zu übermitteln.
Autorisierte Meldestellen
„Autorisierte Meldestellen“ (ATM) helfen den Aufwand für meldepflichtige Betriebe so gering wie möglich zu halten.
Eine „Autorisierte Meldestelle“ muss mindestens mittelbar in das Meldeereignis eingebunden und im Besitz der meldungsrelevanten Daten sein. Diese werden in elektronischer Form über eine definierte Schnittstelle an das VIS übermittelt.
Werden Meldungen von einer ATM getätigt, entfällt für diese Verbringungen die Meldeverpflichtung für den Herkunfts- und den Bestimmungsbetrieb.
Strukturen, die für eine ATM in Betracht kommen:
- Organisationen (Zuchtverbände, Erzeugergemeinschaften u.ä.)
- Viehhändler
- und Schlachtbetriebe
Liste Autorisierte Meldestellen
Bei Interesse als „Autorisierte Meldestelle“ tätig zu werden, wenden Sie sich gerne an unsere Hotline.
VIS Hotline
Montag-Freitag, 08:00–12:00 Uhr, werktags
Tel.: +43 1 71128-8100
E-Mail: vis@statistik.gv.at
Meldeinhalte und -fristen
Alle Zugänge, Abgänge oder Schlachtungen von Schweinen sind an das VIS zu melden. Die Meldefrist beträgt 7 Tage.
Eine Anleitung für die Meldung mittels der VIS-Anwendung finden Sie unter Handbücher.
Inhalte einer Meldung
- Meldebetrieb (Registrierungsnummer bzw. LFBIS-Nummer)
- Meldeereignis (Zugang, Abgang, untersuchungspflichtige Schlachtung am eigenen Betrieb oder zugegangen und geschlachtet)
- Datum des Ereignisses
- Anzahl der Schweine
- Angaben zum Gegenbetrieb: Die Registrierungsnummer (LFBIS- Nummer)
oder wenn diese nicht bekannt ist, Name und Adresse des Betriebes, von dem die Tiere kommen bzw. zu dem sie gebracht werden - Angaben zum Transporteur
(Meldebetrieb, Gegenbetrieb oder Dritter wie bspw. ein Viehhändler)
Bei grenzüberschreitenden Tierbewegungen von Schweinen wenden Sie sich wegen entsprechender Veterinärdokumente an ihre Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt / Amtstierärztin). Bei Einfuhr von Schweinen aus dem Ausland muss die Nummer des Veterinärdokuments und der Ausstellungsort in der Meldung angegeben werden.
Welche Ereignisse müssen nicht gemeldet werden?
- Geburten,
- Verendungen von Schweinen oder der Transport zur Tierkörperverwertung,
- Hausschlachtungen für den Eigenbedarf; diese sind als Summe der letzten 12 Monate in der Tierliste des AMA Mehrfachantrages oder im Rahmen der VIS Jahreserhebung zu melden.
Begleitdokumente
Hier finden Sie Begleitdokumente für Ihren Tiertransport. Sie können diese als Alternative zu den Viehverkehrsscheinen der AMA (Agrarmarkt Austria) verwendet.