Schafe & Ziegen › Tierkennzeichnung

Jedes Tier muss vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes, spätestens jedoch sechs Monate nach der Geburt, eindeutig gekennzeichnet werden. 

Art und Bezug der Kennzeichnung

Folgende Arten der Kennzeichnung bestehen: 

  • zwei Ohrmarken
  • eine Ohrmarke und ein Fesselband 
  • eine Ohrmarke und eine amtliche elektronische Kennzeichnung (Bolus, Ohrmarke, Fesselband, Injektat)
  • ein Fesselband und eine elektronische Ohrmarke
  • ein Fesselband und ein elektronischer Bolus 

Beide Kennzeichnungen müssen dabei stets denselben Code tragen. Kennzeichen für Schafe und Ziegen sind über die Ohrmarkenvergabestellen (OMV) je Bundesland erhältlich. Es sind nur die von den OMVs vergebenen Kennzeichnungen zulässig.

Ohrmarkenvergabe


Ohrmarke - verloren oder unleserlich

Eine neuerliche Kennzeichnung des betreffenden Tieres muss so bald als möglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Die Ohrmarkennummer des Tieres bleibt dabei gleich. 

Man wendet sich an die jeweilige Ohrmarkenvergabestelle. Diese trägt erneut die gleiche Nummer für den anfordernden Betrieb ein. Dabei kann auch die Kennzeichnungsart geändert werden (z.B.: Ersatz der zweiten Ohrmarke durch einen Transponder).


Kennzeichnung bei Import von Schafen und Ziegen

Beim Import von Schafen und Ziegen darf die ursprüngliche Kennzeichnung nicht entfernt werden. 

Zusätzlich muss innerhalb von 14 Tagen eine österreichische Kennzeichnung (nach TKZVO 2009 idgF) erfolgen. 

Hierzu wendet man sich an die jeweilige Ohrmarkenvergabestelle.

Der:die Tierhalter:in muss der Ohrmarkenvergabestelle die ursprüngliche Kennzeichnung, das Herkunftsland als auch die österreichische Ohrmarkennummer bekannt geben. 

Vom Ausland importierte Schafe und Ziegen, die direkt in einen österreichischen Schlachtbetrieb verbracht und innerhalb von 5 Werktagen geschlachtet werden, müssen nicht zusätzlich gekennzeichnet werden.


Aufbau einer Schaf- bzw. Ziegenohrmarke

Jede Ohrmarke besteht aus einem Loch- und einem Dornteil.

Der Lochteil weist den in zwei Buchstaben ausgedruckten Ländercode („AT“ für Österreich) und einen individuellen Code aus. Der Dornteil beinhaltet entweder ebenfalls das vollständige Kennzeichen, mindestens jedoch eine Teilmenge daraus, bestehend aus der dritten, vierten, fünften und sechsten Ziffer der laufenden Nummer.

So ist eine österreichische Ohrmarkennummer zusammengesetzt:

Schematischer Aufbau einer Ohrmarkennummer. Die Inhalte und Zusammenhänge werden im Text ausführlich erläutert.

  • 2-stelliger Landescode - AT für Österreich
  • 10-stelligen laufenden Nummer – in Österreich werden derzeit 8 Stellen verwendet
  • einer Prüfziffer 
  • ein 2-stelliger Gebietscode

Die laufende Nummer wird innerhalb eines Gebietscodes aufsteigend vergeben. 

Zusammen mit dem Gebietscode und der Prüfziffer ergibt die laufende Zahl die eindeutige Ohrmarkennummer.

Prüfziffern-Algorithmus

Der Algorithmus zur Berechnung der Prüfziffer stellt sich folgendermaßen dar:

  1. Summe aus den ungeraden Stellen der laufenden Nummer sowie der 1. Stelle des Gebietscodes bilden und das Ergebnis mit 2 multiplizieren:
    1 + 3 + 5 + 7 + 8 = 24 x 2 = 48
  2. Summe aus geraden Stellen der laufenden Nummer sowie der 2. Stelle des Gebietscodes bilden:
    2 + 4 + 6 + 8 + 0 = 20
  3. Addieren der beiden Teilsummen:
    48 + 20 = 68
  4. Diese Summe wird durch 9 dividiert, der Rest der Division ist die Prüfziffer:
    68 : 9 = 7, Rest 5
  5. Wenn bei der Berechnung der Rest 0 entsteht, ist stattdessen 9 als Prüfziffer zu nehmen.