Schafe & Ziegen › Meldungen

Lebende Schafe/Ziegen dürfen ausschließlich an registrierte schafe-/ziegenhaltende Betriebe oder an Schlachtbetriebe, mit entsprechendem Begleitdokument und mit Ohrmarken gekennzeichnet, abgegeben werden.

Meldewege

VIS Anwendung

Über die VIS Anwendung können Meldungen online im Internet durchgeführt werden. Die Zugriffsdaten (Anmeldename und Passwort) erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung zugestellt.

Damit können Zugänge, Abgänge und Schlachtungen gemeldet werden und sämtliche Betriebsdaten des eigenen Betriebes eingesehen werden.

Herdenmanagementprogramm SZ-Online

Bei der Nutzung von SZ-Online gibt es die Möglichkeit, Meldungen an das VIS zu übertragen.

Entsprechende Einstellungen sind in SZ-Online vorzunehmen, dafür ist der:die Nutzer:in verantwortlich.  Die technisch korrekte Übertragung der Daten liegt im Verantwortungsbereich von SZ-Online.

Fax-Meldeformulare

Alternativ können Meldungen mittels personalisierten Fax-Meldeformulare erfolgen. Die Fax-Meldeformulare werden per Post zugestellt.

Fax-Meldeformulare anfordern

Alle Fax-Meldeformulare sind tierart- und betriebsspezifisch und enthalten personalisierte Daten. Daher können diese nur für eine entsprechende Tierart und vom jeweiligen Betrieb verwendet werden.

Für eine automatisierte Erfassung ist es wichtig die Formulare vollständig und mittels Fax an das VIS unter +43 1 71128-7782 zu übermitteln.

Autorisierte Meldestellen

„Autorisierte Meldestellen“ (ATM) helfen den Aufwand für meldepflichtige Betriebe so gering wie möglich zu halten.

Eine „Autorisierte Meldestelle“ muss mindestens mittelbar in das Meldeereignis eingebunden und im Besitz der meldungsrelevanten Daten sein. Diese werden in elektronischer Form über eine definierte Schnittstelle an das VIS übermittelt.

Werden Meldungen von einer ATM getätigt, entfällt für diese Verbringungen die Meldeverpflichtung für den Herkunfts- und den Bestimmungsbetrieb.

Strukturen, die für eine ATM in Betracht kommen:

  • Organisationen (Zuchtverbände, Erzeugergemeinschaften u.ä.)
  • Viehhändler
  • und Schlachtbetriebe

Liste Autorisierte Meldestellen

Bei Interesse als „Autorisierte Meldestelle“ tätig zu werden, wenden Sie sich gerne an unsere Hotline

VIS Hotline
Montag-Freitag, 08:00–12:00 Uhr, werktags
Tel.: +43 1 71128-8100
E-Mail: vis@statistik.gv.at


Meldeinhalte und -fristen

Alle Zugänge, Abgänge oder Schlachtungen von Schafen und Ziegen sind an das VIS zu melden. Die Meldefrist beträgt 7 Tage.

Eine Anleitung für die Meldung in der VIS Anwendung finden Sie unter Handbücher.

Inhalte einer Meldung

  • Meldebetrieb (Registrierungsnummer bzw. LFBIS-Nummer)
  • Meldeereignis (Zugang, Abgang, untersuchungspflichtige Schlachtung am eigenen Betrieb oder zugegangen und geschlachtet)
  • Datum des Ereignisses 
  • Anzahl Tiere
  • Angaben zum Gegenbetrieb
    Die Registrierungsnummer (LFBIS- Nummer) oder wenn diese nicht bekannt ist, Name und Adresse des Betriebes, von dem die Tiere kommen bzw. zu dem sie gebracht werden.
  • Angaben zum Transporteur
    (Meldebetrieb, Gegenbetrieb oder Dritter wie bspw. ein Viehhändler)

Bei jeder Meldung kann optional die Ohrmarkennummer der Tiere angegeben werden. 

Verpflichtend ist die Angabe der Ohrmarkennummer, wenn das Bestandsregister für Schafe und/oder Ziegen online über die VIS Anwendung geführt wird.

Bei grenzüberschreitenden Tierbewegungen von Schafen und/oder Ziegen wenden Sie sich wegen entsprechender Veterinärdokumente an ihre Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt / Amtstierärztin). Bei Einfuhr von Schafen und/oder Ziegen aus dem Ausland muss die Nummer des Veterinärdokuments und der Ausstellungsort in der Meldung angegeben werden.


Begleitdokumente

Hier finden Sie Begleitdokumente für Ihren Tiertransport. Sie können diese als Alternative zu den Viehverkehrsscheinen der AMA (Agrarmarkt Austria) verwendet.

Begleitdokumente