Schafe & Ziegen › Bestandsregister
Alle schaf- bzw. ziegenhaltenden Betriebe sind verpflichtet ein Bestandsregister zu führen.
Dieses kann analog, oder auch digital (in einem Herdenmanagementprogramm bzw. in der VIS Anwendung) geführt werden.
Jeder Eintrag muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Das Bestandsregister muss mindestens 7 Jahre aufbewahrt und bei Kontrollen vorgelegt werden.
Im Bestandsregister ist folgendes festzuhalten:
- Anzahl der am 1. April jedes Jahres im Betrieb vorhandenen Schafe und Ziegen
- Anzahl der am 1. April jedes Jahres im Betrieb vorhandenen weiblichen Schafe und Ziegen, die älter als zwölf Monate sind oder Junge geworfen haben
- alle Zu- und Abgänge von Schafen und Ziegen (einschließlich der Verendungen)
- Ohrmarkennummern, die am Betrieb eingezogen wurden und das Geschlecht des gekennzeichneten Tieres (gegebenenfalls Angabe über den Ersatz von Ohrmarken oder elektronischen Kennzeichen)
Der Stichtagsbestand vom 1. April kann über die AMA-Tierliste oder über die VIS Jahreserhebung angegeben werden und ist in der VIS Anwendung unter „Tierhaltungsdaten“ abrufbar.
Bestandsregister online mittels VIS Anwendung
Es besteht die Möglichkeit, das Bestandsregister online in der VIS Anwendung zu führen. Dazu sind im VIS
- alle Meldeereignisse (Abgang, Zugang, Verendung, Geburt und nicht-untersuchungspflichtige Hausschlachtungen)
- ggf. Meldung der Tierstammdaten bei zugekauften Tieren
unter Angabe der Ohrmarkennummer zu erstellen.
Die Zugriffsdaten (Anmeldename und Passwort) erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung zugestellt.