Bienen › Meldungen

Meldeweg

Über die VIS Anwendung werden Meldungen online im Internet durchgeführt. Die Zugriffsdaten (Anmeldename und Passwort) erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung zugestellt.

Es können Bienenstandorte und Stichtagsbestände gemeldet und sämtliche Betriebsdaten des eigenen Betriebes eingesehen werden.

Imker:innen, deren Meldungen über die Ortsgruppe erfolgen, in denen sie Mitglied sind, haben dafür zu sorgen, dass die Informationen zeitgerecht an die Ortsgruppe weitergegeben werden. Erkundigen Sie sich vorab, ob Ihre Ortsgruppe Meldungen im VIS für die Mitglieder durchführt.

Schematische Darstellung der Meldepflichten bei Bienenhaltung. Die einzelnen Schritte und Zusammenhänge werden im Text ausführlich erläutert.


Meldung der Bienenstandorte

Sobald Sie nach der Registrierung die Zugriffsdaten erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen die Standorte der betreuten Bienenvölker im VIS eintragen. Jede Änderung der Standorte (Neuerrichtung oder Aufgabe) ist innerhalb von 7 Tagen im VIS zu erfassen. Bienenstandorte müssen dauerhaft und deutlich sichtbar mit der Registrierungsnummer des:der Imker:in gekennzeichnet werden.


Meldung der Bestandszahlen

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke (Beuten) ins VIS eingetragen werden.

Die Stichtage sind

  • der 30. April, Meldung bis spätestens 30. Juni im VIS, und der 
  • 31. Oktober, Meldung bis spätestens 31. Dezember im VIS.

Es kann immer nur zum aktuell jüngsten Stichtagsdatum gemeldet werden. Das Datum kann in der VIS Anwendung nicht verändert werden.