Bienen › Häufige Fragen

Fragen von Ortsgruppen

Nein, es ist jede Bienenhaltung im VIS zu registrieren.

Die Ansprechperson einer Ortsgruppe kann Imker:innen im VIS neu anlegen. Dabei ist anzugeben, ob die Ortsgruppe die VIS Meldungen übernimmt oder der:die Imker:in die Meldungen im VIS selbst durchführt und Zugriffsdaten für die VIS Anwendung benötigt.

Die Anlage eines neuen Betriebes ist nicht notwendig.

Informieren Sie das VIS Team per E-Mail (vis@statistik.gv.at) über die neue Imkerei und teilen Sie dabei die VIS Registrierungsnummer bzw. LFBIS Nr. mit. Ein:e Sachbearbeiter:in aktiviert die Bienenhaltung und ordnet den Ortsgruppenschlüssel zu. Danach können Sie auch für diesen Betrieb Meldungen durchführen.

Zuerst wird ein Betrieb mit einer temporären bzw. vorläufigen Nummer im VIS angelegt. Diese Nummer beginnt mit einem X. 

Nach der Datenprüfung durch das VIS Team erhält dieser eine reguläre Registrierungsnummer, welche stets eine 7stellige Zahl ist.

Wenn eine Ortsgruppe einen Betrieb anlegt, bekommt der Betrieb automatisch deren Ortsgruppenschlüssel zugeordnet.
Der Ortsgruppenschlüssel ist in den Stammdaten des Betriebes unter "Alternative Identifikationsnummern" eingetragen.

In der VIS Anwendung werden unter dem Menüpunkt Betriebssuche > Betriebsliste der Ortsgruppe alle Imkereien, für die sie Meldungen durchführen darf, anzeigt.

Innerhalb 30 Tage nach Erhalt der Zugriffsdaten müssen die Bienen-Standorte im VIS eingetragen werden.

Der:die Imker:in ist für eine fristgerechte Weitergabe der Koordinaten an die Ortsgruppe und diese für die unverzügliche Eingabe in das VIS verantwortlich.

Bei den Meldungen ist zwischen Informationen zu Bienenstandorten und Informationen zu Bienenbeständen zu unterscheiden.

Bienenstandorte

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Zugriffsdaten müssen die Bienen-Standorte im VIS eingetragen werden.

Jeder neu errichtete Standort bzw. die Beendigung eines Standortes muss binnen 7 Tagen im VIS gemeldet werden.

Dies gilt auch bei Wanderimkerei sowie bei kurzzeitig genutzten Standorten, wie beispielsweise das Aufstellen von Ablegern.

Eine Anleitung zur Eingabe der Standorte finden Sie unter Handbücher.

Bienenbestände

Diese müssen zu zwei Stichtagen im Jahr im VIS eingetragen werden.
Die Stichtage sind der 30. April und der 31. Oktober (diese repräsentieren den durchschnittlichen Ein- und Auswinterungszeitpunkt für gesamt Österreich).

Die Bienenbestände können ab dem jeweiligen Stichtag innerhalb von zwei Monate im VIS erfasst werden.

Es kann immer nur zum aktuell hinterlegten Stichtagsdatum gemeldet werden.
Das Datum kann nicht verändert werden.

Hat ein:e Imker:in zum Stichtag keine Völker, ist der Bestand Null im VIS einzutragen. Der Standort muss nicht inaktiviert werden.

Die Angabe von Durchschnittsbeständen ist nicht erforderlich.

Auch wenn sich der Bestand gegenüber dem letzten Stichtag nicht verändert hat, muss dieser im VIS eingegeben werden. Nur so ist erkennbar, dass die Eingabe nicht übersehen wurde.

Betriebe, die zwischen zwei Stichtagen mit der Imkerei begonnen haben, erfassen ihren Bestand zum nächsten Stichtag.

Ja. Die Bienenhaltung kann unter dem Menüpunkt Tierhaltungsdaten durch Klicken auf den Button Tierhaltung aufgeben beendet werden. Alle Standorte werden damit auch inaktiviert. 

Der Betrieb bleibt für die Ortsgruppe sichtbar. Bei Wiederaufnahme der Bienenhaltung kann der Betrieb über eine Änderungsmeldung der Ortsgruppe reaktiviert werden. Danach können Bienenstandorte wieder gemeldet bzw. ggf. aktiviert werden.

Etwaige Informationen an VIS Sachbearbeiter:innen können über VIS Änderungsmeldung mitgeteilt werden.

Um den Ortsgruppenschlüssel bei dem Betrieb zu beenden, klicken Sie auf das Bleistiftsymbol vor dem Ortsgruppenschlüssel und setzen ein Enddatum.

Dieser Betrieb erscheint dann nicht mehr in der Betriebsliste der Ortsgruppe.

Der:die Imker:in muss alle VIS Meldungen selbst durchführen.

Fragen von Imker:innen

Jede Bienenhaltung muss im VIS registriert werden.
Sie können beispielsweise das Formular für Registrierung – Tierhaltung ausfüllen.

Wenn Sie bereits eine VIS Registrierungsnummer bzw. LFBIS Nr. haben und zu imkern begonnen haben, teilen Sie dies wie folgt mit:

  • Wenn Sie bereits über VIS Zugriffsdaten verfügen, per E-Mail an vis@statistik.at.
  • Wenn Sie noch keine VIS Zugriffsdaten haben, benutzen Sie das Formular VIS Zugriffsdaten anfordern und geben Sie alle gehaltenen Tierarten an.

Die Zugriffsdaten für die VIS Anwendung (Anmeldename und Passwort) werden Ihnen nach der Registrierung zugestellt.

Wenn Sie den Service einer Ortsgruppe nutzen, wird Ihr Betrieb der Ortsgruppe zugeordnet. Die Ansprechperson der Ortsgruppe kann dann im VIS Ihre Daten eintragen. Ihre Registrierungsnummer erfahren Sie über die Ortsgruppe.

Ja.

Von der Selbstmeldung zur Meldung durch eine Ortsgruppe

Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ansprechperson der Ortsgruppe. Es muss von Ihnen schriftlich gestattet werden, dass die Ansprechperson Ihre Daten verwalten darf. Das bewirkt, dass im VIS zu Ihrem Betrieb der jeweilige Ortsgruppenschlüssel eingetragen wird.

Von der Ortsgruppe zur Selbstmeldung

Wenden Sie sich an die Ansprechperson der Ortsgruppe. Diese kann den Ortsgruppenschlüssel beenden.
Zugriffsdaten für die VIS Anwendung erhalten Sie über das Formular VIS Zugriffsdaten anfordern. Sie benötigen dazu Ihre Registrierungsnummer.
Die Zugriffsdaten (Anmeldename und Passwort) werden Ihnen zugestellt.

Sie können uns aber auch über unsere Hotline +43 1 71128-8100 (Montag-Freitag, 08:00–12:00 Uhr, werktags) erreichen oder uns eine Mail mit der Angabe Ihrer Betriebsnummer senden vis@statistik.gv.at.

Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit Ihrer VIS Registrierungsnummer dauerhaft zu kennzeichnen.

Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Landesvorgaben. Wenden Sie sich an den Imkerverein oder an die BH.

Bei den Meldungen ist zwischen Informationen zu Bienenstandorten und Informationen zu Bienenbeständen zu unterscheiden.

Bienenstandorte

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Zugriffsdaten müssen die Bienen-Standorte im VIS eingetragen werden.

Jeder neu errichtete Standort bzw. die Beendigung eines Standortes muss binnen 7 Tagen im VIS gemeldet werden.

Dies gilt auch bei Wanderimkerei sowie bei kurzzeitig genutzten Standorten, wie beispielsweise das Aufstellen von Ablegern.

Eine Anleitung dazu finden Sie unter Handbücher.

Bienenbestände

Diese müssen zu zwei Stichtagen im Jahr im VIS eingetragen werden.
Die Stichtage sind der 31. Oktober und der 30. April (Durchschnittlicher Ein- und Auswinterungszeitpunkt für gesamt Österreich).

Die Bienenbestände können ab dem jeweiligen Stichtag innerhalb von zwei Monate im VIS eingetragen werden.

Es kann immer nur zum aktuell hinterlegten Stichtagsdatum gemeldet werden.
Das Datum kann nicht verändert werden.

Die Eingabe der Stichtagsbestände ist ausschließlich digital über die VIS Anwendung möglich. Unter „Betrieb > Tierhaltungsdaten“ können Sie die Bestandsdaten zu den jeweiligen Stichtagen neu erfassen. Eine Angabe eines Durchschnittbestandes ist nicht erforderlich.

An Ihre Meldepflicht werden Sie nicht erinnert.

Nein.
Eine Zuordnung der Anzahl der Bienenvölker zu einem Standort ist nicht möglich und nicht notwendig. Der Bienenbestand ist nur als Summe aller Standorte zu den Stichtagen ans VIS zu melden.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Handbücher.

Jede Bienenhaltung muss unabhängig vom Zweck der Haltung im VIS registriert werden.

Belegstelle
In diesem Fall kann beispielsweise ein Landesverband, ein Zuchtverein bzw. Züchterring oder eine private Ansprechperson als Imkerbetrieb in der VIS Anwendung angelegt werden.

Auch bei Belegstellen muss jeder Bienenstandort im VIS eingetragen werden.

Bringen Imker:innen Königinnen zur Belegstelle muss dies nicht im VIS gemeldet werden.

Wenn an den Stichtagen keine Völker an der Belegstelle sind, wird der Stichtagsbestand mit 0 angegeben.

Imkerschulen bzw. Standorte zu Schulungszwecken
Fachschulen und andere Ausbildungsstätten, die Bienen halten, werden auch im VIS erfasst. Die verantwortliche Person für die Bienen wird im VIS als Ansprechpartner gespeichert.

Nein. Nur Standorte innerhalb von Österreich werden im VIS erfasst.

Wenn Ihre Völker mit einer anzeigepflichtigen Bienenseuche (z.B. AFB) in Österreich in Kontakt gekommen sind, dann wird die Behörde im Ausland informiert. Sie kann dann für den Bienenstandort im Ausland Maßnahmen anordnen.

Hinweis: Wenn Sie Bienenstöcke ins Ausland bringen oder von dort zurückbringen, wird dies über TRACES gemeldet. Wenden Sie sich dafür an den Amtstierarzt.

In diesem Fall entspricht der Ort, wo die Bienen hingebracht werden, einem neuen Bienenstand. Dieser muss im VIS mit Koordinaten angelegt werden.

Wenn die Bienen im nächsten Jahr wieder zu diesem Standort kommen, bleibt der Standort im VIS bestehen. Erst wenn die Bienenvölker sicher nicht mehr zu diesem Standort kommen, wird der Standort im VIS beendet.

  • Sie selbst
    Mit Ihren persönlichen VIS Zugangsdaten sehen Sie alle im VIS gespeicherten Daten. Ihre Standorte, Stichtagsbestände und Kontaktdaten können von Ihnen geändert werden.
  • Ggf. Ihre Ortsgruppe
    Wenn Sie den Service einer Imker-Ortsgruppe nutzen, hat diese eine eingeschränkte Einsicht auf Ihre Betriebsdaten. Die Schreibrechte der Ortsgruppe beschränken sich auf die Eingabe Ihrer Standorte und der Stichtagsbestände. Ortsgruppen können keine anderen Tierhaltungsdaten oder Veterinärdaten des Betriebes sehen oder bearbeiten.
  • Veterinär- und Lebensmittelbehörden
    Da die Erfassung der Bienenhaltung aufgrund veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen erfolgt, haben Organe der genannten Behörden Zugriff auf Ihre Daten.

Andere Behörden haben keinen Zugang zu den Daten des VIS und es erfolgt auch keine automatisierte Datenweitergabe an andere Behörden oder sonstige Dritte. Eine Datenweitergabe an die AMA erfolgt auf Anfrage, wenn dies zur Kontrolle förderrechtlicher Bestimmungen erforderlich ist.