Elektronische Zustellung

Statistik Austria als Betreiber des VIS ist gemäß E-Government-Gesetz und Zustellgesetz verpflichtet, Schreiben elektronisch zuzustellen.

Unternehmen und Privatpersonen, für die die elektronische Zustellung aktiviert ist, erhalten Schreiben der Statistik Austria elektronisch in das Postfach „Mein Postkorb“ zugestellt.

Voraussetzungen

Unternehmen

  • Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen und werden daher im Teilnehmerverzeichnis der behördlichen elektronischen Zustellung geführt. 
  • Ausgenommen sind Unternehmen, die die Umsatzsteuergrenze unterschreiten, über keinen Internetanschluss verfügen bzw. die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen. 
  • Informationen finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP) unter usp.gv.at.

Privatpersonen

  • Privatpersonen erhalten behördliche Schriftstücke elektronisch, wenn sie der elektronischen Zustellung auf oesterreich.gv.at oder in der App ID Austria zugestimmt haben. 
  • Sie sind dann im Teilnehmerverzeichnis registriert und erhalten elektronische Zustellungen über „Mein Postkorb“ auf oesterreich.gv.at oder in der App ID Austria.

VIS Schreiben

Betriebsschreiben

Prinzipiell werden alle Schreiben (Jahreserhebung, Informationsschreiben, etc.) aufgrund der Rechtsform des Betriebes übermittelt:

  • Juristische Personen (z. B. GmbH, KG, Verein) sowie Einzelunternehmer im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten elektronisch zugestellte Schreiben über das Unternehmensserviceportal.
  • Privatpersonen erhalten Betriebsschreiben über das Bürgerportal oesterreich.gv.at.

Zugriffsdaten

Von dieser Regelung ausgenommen ist die Zustellung von Zugriffsdaten: Diese werden unabhängig von der Rechtsform an die Person versendet, für die die VIS Zugriffsdaten erstellt wurden. Die eZustellung erfolgt daher immer über das Bürgerportal oesterreich.gv.at.

Aufruf von eZustellungen

Sie werden per E-Mail verständigt, sobald ein neues Dokument in Ihrem Postkorb eingelangt ist. 

  • Nicht-nachweisliche Nachrichten wie Zugriffsdaten, Informationsschreiben, etc., stehen in „Mein Postkorb“ zehn Wochen zur Abholung zur Verfügung. Danach werden alle Nachrichten aus „Mein Postkorb“ gelöscht.
  • Nachweislich zugestellte Nachrichten wie Mahnschreiben müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen nach Ablauf der Abholfrist für weitere acht Wochen (insgesamt also zehn Wochen) in „Mein Postkorb“ zur Verfügung. 

Unternehmen

Als Unternehmen gelten juristische Personen (z. B. GmbH, KG, Verein) und Einzelunternehmen.

Privatpersonen

Abmeldung von der elektronischen Zustellung

Eine allfällige Abmeldung betrifft die elektronische Zustellung aller behördlicher Schriftstücke nach dem Zustellgesetz. Nachrichten aus FinanzOnline bleiben davon unberührt.

  • Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn keine ungelesenen Zustellungen mehr vorliegen.
  • Die Abmeldung von der elektronischen Zustellung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmens bzw. der Privatperson. 

Unternehmen

Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, am System der elektronischen Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke teilzunehmen. Nur wenn ein Unternehmen über keinen Internetanschluss bzw. notwendige technische Voraussetzungen verfügt, ist es von dieser Verpflichtung ausgenommen. Zudem können sich Kleinstunternehmen, die aufgrund des Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, per Widerspruch von der elektronischen Zustellung ausnehmen.

Eine Abmeldung ist im Unternehmensserviceportal (USP) unter Einstellungen → Registrierung löschen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.usp.gv.at/mein-postkorb/registrierung-loeschen.html

USP Service Center
Montag-Donnerstag 08:00–16:00 Uhr, Freitag 08:00–14:30 Uhr, werktags 
Tel.: +43 50 233 733
schriftlich: Kontaktformular

Privatpersonen

Eine Abmeldung ist auf oesterreich.gv.at oder in der App ID Austria über Mein Postkorb → Einstellungen → Registrierung löschen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/faq-e-zustellung-privatpersonen.html

Servicecenter oesterreich.gv.at
Montag-Freitag 08:00–16:00 Uhr, werktags
Tel.: +43 50 233770
E-Mail: hilfe@oesterreich.gv.at

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