Ausfuhrberechtigung
Beantragung einer Ausfuhrberechtigung
Für den Export von tierischen Erzeugnissen in bestimmte Drittstaaten ist eine Ausfuhrberechtigung erforderlich. Diese Ausfuhrberechtigung wird vom Bundesamt für Verbrauchergesundheit erteilt.
Die Antragstellung erfolgt über die VIS Anwendung. Die Zugriffsdaten (Anmeldename und Passwort) erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung zugestellt.
Dabei ist das Produkt, das exportiert werden soll, zu beschreiben, sowie der Drittstaat, in den der Export vorgesehen ist, anzugeben.
Soll ein Produkt in mehrere Drittstaaten exportiert werden, so ist für jeden Drittstaat ein separater Antrag zu stellen.
Eine Anleitung für die Antragstellung finden Sie unter Handbücher.