Jahreserhebung

Allgemeines

Einmal jährlich zum Stichtag 1. April wird für Betriebe, die Tätigkeiten wie Haltung, Handel u.a.m., mit Schweinen, Schafen und/oder Ziegen ausüben, eine VIS Jahreserhebung durchgeführt.
Zweck ist die laufende Aktualisierung von Stamm- und Betriebsdaten sowie die Erhebung der Bestandszahlen.


Tierhaltende Betriebe

Die VIS Jahreserhebung ist für alle Arten der Schweine-, Schaf- und/oder Ziegenhaltung verpflichtend. Dies gilt auch bei Haltung nur für den Eigenbedarf oder privater Tierhaltung (z.B. Hobbyzweck).

Wenn am Stichtag 1. April keine Tiere der entsprechenden Tierart gehalten werden, muss ein Durchschnittsbestand angegeben werden. Zudem ist die Anzahl an Tieren, die während der letzten zwölf Monaten im Rahmen einer Hausschlachtung für den Eigenbedarf geschlachtet wurden, anzugeben. 
Wurde die Haltung einer oder mehrerer Tierarten endgültig aufgegeben, muss dies im Fragebogen angegeben werden. Damit wird die Tierhaltung in der VIS Anwendung beendet. 

Betriebe ohne Agrarmarkt Austria (AMA) Mehrfachantrag

Betriebe, die keinen Mehrfachantrag Flächen stellen, werden von der Bundesanstalt Statistik Österreich angeschrieben und müssen die Daten zur VIS Jahreserhebung online über den eQuest-Web Fragebogen melden.

Betriebe mit einem AMA Mehrfachantrag

Für landwirtschaftliche Betriebe, die einen Mehrfachantrag Flächen bei der AMA stellen, ist die VIS Jahreserhebung mit dem vollständigen Ausfüllen der Tierliste erledigt. Die Daten werden automatisch in die VIS Anwendung übernommen.
Betriebe, die im aktuellen Jahr keinen Mehrfachantrag Flächen mehr stellen, werden von der Bundesanstalt Statistik Österreich angeschrieben und müssen ihre Daten über den eQuest-Web Fragebogen melden. 


Gewerbebetriebe

Alle Händler, Transporteure und Schlachtbetriebe von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen sind verpflichtet, jährlich zum 
1. April ihre Daten zu melden. 

Die Betriebe werden von der Bundesanstalt Statistik Österreich angeschrieben und müssen ihre Daten zur VIS Jahreserhebung online über den eQuest-Web Fragebogen melden.
Wurde der Handel oder der Transport von Schweinen, Schafen oder Ziegen aufgegeben, muss dies im Fragebogen angegeben werden. Wurde die Tätigkeit als Schlachtbetrieb eingestellt, ist dies bei der zuständigen Behörde zu melden.