BIO-Tierhaltung › Genehmigung des Zugangs nicht-biologischer Tiere

Grundsätzlich müssen biologische Tiere in BIO-Betrieben geboren (bzw. geschlüpft) und aufgezogen worden sein.

BIO-Tiere sind jedoch nicht immer in ausreichender Menge und Qualität verfügbar, um den Bedarf von Landwirt:innen zu decken. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es daher möglich, nicht-biologisch aufgezogene Tiere in den BIO- oder Umstellungs-Betrieb einzubringen. Der Zugang von Tieren aus nicht-biologischer Tierhaltung ist genehmigungspflichtig.

Handelt es sich bei den konventionellen Tieren um gefährdete Nutztierrassen, ist dieser Zugang nicht genehmigungspflichtig. 


Landwirtschaftlich genutzte Säugetiere

Nicht-biologisch aufgezogene Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden, Geweihträger, Lamas, Alpakas und Kaninchen können ausschließlich zu Zuchtzwecken in einen Bio-Betrieb eingebracht werden. 

Für die Genehmigung ist der Nachweis, dass keine entsprechenden BIO-Tiere verfügbar sind, erforderlich:

  • Rinder, Schafe oder Ziegen: Auszug aus der BIO-Tierdatenbank https://almmarkt.com

  • Schweine: Schreiben der Organisation PIG Austria GmbH, siehe https://www.pig.at/

  • andere landwirtschaftlich genutzte Tierarten: Bestätigung des Zuchtverbandes der betroffenen Tierart bzw. einer Servicestelle. 

Es gibt sechs verschiedene Antragstypen. 
Die Wahl des Antragstyps hängt vom  Lebensalter und dem Geschlecht der beantragten Zuchttiere sowie vom betrieblichen Zweck  des nicht-biologischen Tierzugangs ab.

NBIO_JT Jungtiere für den erstmaligen Bestandsaufbau
NBIO_MT Männliche Tiere für die Bestandserneuerung
NBIO_WT Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserneuerung
NBIO_WA Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserweiterung bei erheblicher Haltungsvergrößerung
NBIO_WB Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserweiterung bei Rassenumstellung
NBIO_WC Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserweiterung zum Aufbau eines neuen Produktionszweiges

Für Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Antragstyps oder bei der Antragstellung im VIS wenden Sie sich an Ihre BIO Servicestelle


Geflügel

Die Verfügbarkeit von biologischen Junghennen für die Eiererzeugung und von biologischem Geflügel für die Fleischerzeugung (Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten, Barbarieenten, Hybridenten, Mulard-Enten Wachteln, Strauße und Perlhühner) wird von einer Expert:innenkommission  jährlich evaluiert und auf der  Webseite Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit als Verzeichnis veröffentlicht. 

Auf Basis dieses Verzeichnisses kann die zuständige Behörde genehmigen, dass nicht-biologisches Geflügel in einen Bio-Betrieb eingestellt werden kann. 

Zugegangene Küken für die Eiererzeugung oder Geflügel für die Fleischerzeugung müssen dabei jünger als drei Tage alt sein.

Eine Genehmigung ist immer bis zum 31.12. des beantragten Jahres befristet.