BIO-Tierhaltung › Genehmigung des Zugangs nicht-biologischer Tiere
Grundsätzlich müssen biologische Tiere in BIO-Betrieben geboren (bzw. geschlüpft) und aufgezogen worden sein.
BIO-Tiere sind jedoch nicht immer in ausreichender Menge und Qualität verfügbar, um den Bedarf von Landwirt:innen zu decken. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es daher möglich, nicht-biologisch aufgezogene Tiere in den BIO- oder Umstellungs-Betrieb einzubringen. Der Zugang von Tieren aus nicht-biologischer Tierhaltung ist genehmigungspflichtig.
Handelt es sich bei den konventionellen Tieren um gefährdete Nutztierrassen, ist dieser Zugang nicht genehmigungspflichtig.
Landwirtschaftlich genutzte Säugetiere
Nicht-biologisch aufgezogene Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden, Geweihträger, Lamas, Alpakas und Kaninchen können ausschließlich zu Zuchtzwecken in einen Bio-Betrieb eingebracht werden.
Für die Genehmigung ist der Nachweis, dass keine entsprechenden BIO-Tiere verfügbar sind, erforderlich:
Rinder, Schafe oder Ziegen: Auszug aus der BIO-Tierdatenbank https://almmarkt.com
Schweine: Schreiben der Organisation PIG Austria GmbH, siehe https://www.pig.at/
andere landwirtschaftlich genutzte Tierarten: Bestätigung des Zuchtverbandes der betroffenen Tierart bzw. einer Servicestelle.
Es gibt sechs verschiedene Antragstypen.
Die Wahl des Antragstyps hängt vom Lebensalter und dem Geschlecht der beantragten Zuchttiere sowie vom betrieblichen Zweck des nicht-biologischen Tierzugangs ab.
| Jungtiere für den erstmaligen Bestandsaufbau | ||
| Männliche Tiere für die Bestandserneuerung | ||
| Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserneuerung | ||
| Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserweiterung bei erheblicher Haltungsvergrößerung | ||
| Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserweiterung bei Rassenumstellung | ||
| Weiblich nullipare Tiere für die Bestandserweiterung zum Aufbau eines neuen Produktionszweiges |
Für Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Antragstyps oder bei der Antragstellung im VIS wenden Sie sich an Ihre BIO Servicestelle.
Geflügel
Die Verfügbarkeit von biologischen Junghennen für die Eiererzeugung und von biologischem Geflügel für die Fleischerzeugung (Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten, Barbarieenten, Hybridenten, Mulard-Enten Wachteln, Strauße und Perlhühner) wird von einer Expert:innenkommission jährlich evaluiert und auf der Webseite Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit als Verzeichnis veröffentlicht.
Auf Basis dieses Verzeichnisses kann die zuständige Behörde genehmigen, dass nicht-biologisches Geflügel in einen Bio-Betrieb eingestellt werden kann.
Zugegangene Küken für die Eiererzeugung oder Geflügel für die Fleischerzeugung müssen dabei jünger als drei Tage alt sein.
Eine Genehmigung ist immer bis zum 31.12. des beantragten Jahres befristet.