BIO-Tierhaltung
BIO Anträge im VIS
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen jener Ausnahmen von der biologischen Produktion, die über die VIS Anwendung bei der zuständigen Behörde beantragt werden können.
Behördliche Zuständigkeit bei BIO Anträgen
Die örtliche Zuständigkeit bei allen BIO-Anträgen oder -Meldungen richtet sich nach dem Sitz des Hauptbetriebes, unabhängig davon, in welchem Bundesland sich der Teilbetrieb, auf den sich ein bestimmter Antrag oder Meldung bezieht, befindet.
Eine Auflistung der BIO-Behörden finden Sie auf
Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit.
Servicestellen
Für die Antragstellung im VIS erhalten Sie Unterstützung bei den VIS Servicestellen. Das sind
- die Landwirtschaftskammern (bzw. Bezirksbauernkammern),
- bzw. BIO AUSTRIA Ihres Bundeslandes.
Diese können bei der Auswahl des richtigen Antragstyps oder bei der Antragstellung im VIS behilflich sein.
Zugriff auf die VIS Anwendung
Unter VIS Zugriffsdaten anfordern können ebendiese beantragt werden.
Handbücher
Eine Anleitung für die Erstellung von Anträgen und Meldungen finden Sie unter Handbücher.