Abschluss eines Kontrollvertrags
Ist Ihre BIO-Tätigkeit zertifizierungspflichtig, ist mit einer akkreditierten BIO-Kontrollstelle, welche die Zertifizierung vornimmt, ein Kontrollvertrag abzuschließen.
BIO-Kontrollstellen
Eine Auflistung aller in Österreich tätigen BIO-Kontrollstellen finden Sie auf
Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit.
Die Kontrollstelle meldet Eckdaten Ihres Kontrollvertrages via VIS an die für Sie zuständige Behörde.
VIS Registrierungsnummer
Für den Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer BIO-Kontrollstelle geben Sie dieser Ihre VIS Registrierungsnummer, welche bei landwirtschaftlichen Betrieben ident mit der LFBIS Nr. ist, bekannt.
Sollten Sie noch keine VIS Registrierungsnummer haben, müssen Sie diese hier anfordern:
Zertifizierungspflichtige Tätigkeiten
Dazu zählen die Herstellung (inkl. Primärerzeugung), Aufbereitung sowie Inverkehrbringung (inkl. Import) folgender Produkte mit dem Hinweis auf biologische Produktion:
- lebenden oder unverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen einschließlich Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial,
- verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind,
- Futtermittel,
- anderen, eng mit der Landwirtschaft verbundenen Erzeugnissen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 (zum Beispiel unbehandelte Felle, rohe Häute)
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Unternehmen, die im geringfügigen Umfang unverpackte Erzeugnisse (ausgenommen Futtermittel) direkt an den:die Endverbraucher:in abgeben; Details finden Sie unter BIO-Erzeugnisse.