Barrierefreiheitserklärung
Rechtsgrundlage
Diese Website ist gemäß dem Web‑Zugänglichkeits‑Gesetz – WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. Nr. L 327 vom 2.12.2016 S. 1 barrierefrei zugänglich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Homepage https://vis.statistik.at ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) in der jeweils geltenden Fassung nach der der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei.
Nicht erfüllte Anforderungen:
- Alternativtext fehlt bei Statistik Austria Logo
- Alternativtext fehlt bei Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Logo
- Die Formularfeldgruppe „Geburtsdatum“ gibt bei fehlerhafter Eingabe einen englischen Fehlertext aus
- Bei einigen Tabellen sind Zeilen, die als Zwischenüberschriften fungieren, nicht korrekt als solche ausgezeichnet
- Manche Formularfelder werden beim ersten Fokussieren bereits als ungültig ausgegeben, obwohl noch keine Eingabe erfolgt ist
- Auf den Seiten „Autorisierte Meldestellen“ und „Ohrmarkenvergabe“ wird die durch den Wechsel der Tierart ausgelöste Inhaltsänderung nicht programmatisch kommuniziert
- Bei Radiobuttongruppen wird die Pflichtfeldinformation, die visuell durch „*“ vermittelt wird, für Screenreader-Nutzer:innen nicht programmatisch bereitgestellt
- Die Links der Sidenavigation sind auf mobilen Geräten per Tastatur erst nach den interaktiven Elementen des Inhaltbereichs fokussierbar
- Bei der mobilen Navigation wird der Fokus nach dem Einblenden einer Unterebene nicht auf das erste fokussierbare Element der neuen Ansicht gesetzt
- Der eingebettete Inhalt (iframe) bei „Zugelassene Betriebe“ erfüllt derzeit nicht die Anforderungen der WCAG 2.1. Eine barrierefreie Version ist in Umsetzung.
- Die zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente erfüllen derzeit nicht die Anforderungen der WCAG 2.1 und sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
Inhalt, der nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fällt:
Zahlreiche ältere PDF-Dokumente wie diverse Handbücher sind nicht barrierefrei. Diese PDF-Dokumente sind z.B. nicht getaggt, was dazu führt, dass sie von Screenreader-Nutzer:innen nicht oder nur unzureichend genutzt werden können.
Behebung bekannter Mängel:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die identifizierten Barrieren abzubauen. Die Behebung der Mängel erfolgt im Rahmen unserer technischen und redaktionellen Updates.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.05.2026 erstellt. Die Erklärung wurde erstellt auf der Grundlage einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit bemerken, wenden Sie sich bitte an: barrierefreiheit@statistik.gv.at
Wir bemühen uns, Mängel zeitnah zu beheben und Ihr Anliegen innerhalb angemessener Frist zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren / Beschwerdestelle
Sollten Sie auf Ihr Feedback keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Aufsichts- und Beschwerdestelle wenden:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) / Monitoring-Stelle (gemäß WZG)
Sensengasse 1, 1090 Wien
wzg@ffg.at
www.ffg.at (mittels Suche mit dem Stichwort „Barrierefreiheit“)
Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträger:innen Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
www.digitalbarrierefrei.at/de/ (mittels Suche nach dem Stichwort „Beschwerdeprozess“)